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"Ilmtaler Asylabwehr": „Asyl-Panzer“ bei Faschingsumzug bleibt ohne juristische Folgen

"Ilmtaler Asylabwehr"

„Asyl-Panzer“ bei Faschingsumzug bleibt ohne juristische Folgen

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    Der „Asyl-Panzer“ im Faschingszug von Steinkirchen bei Reichertshausen ist strafrechtlich nicht zu beanstanden, sagt die Staatsanwaltschaft Ingolstadt.
    Der „Asyl-Panzer“ im Faschingszug von Steinkirchen bei Reichertshausen ist strafrechtlich nicht zu beanstanden, sagt die Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Foto: dpa

    Gut drei Monate nach der Aufregung um eine Panzerattrappe mit der Aufschrift "Ilmtaler Asylabwehr" beim Faschingsumzug im oberbayerischen Reichertshausen hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt ihre Ermittlungen wegen Volksverhetzung eingestellt. Es hätten sich „keine hinreichenden Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten der Beschuldigten ergeben“, teilte die Behörde heute mit.

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