Für drei Jahre wird ein 23-jähriger Ulmer in die geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses eingewiesen. Das hat das Schwurgericht Ulm nach zweitägiger Verhandlung angeordnet. Angeklagt war der Mann wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft bereits bei Prozessbeginn in der Anklageerhebung betont, dass der Mann aufgrund einer Persönlichkeitsstörung nicht schuldfähig sei, aber eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle, sodass er in eine Klinik eingewiesen und behandelt werden müsse.
Ulm