Das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises hat der Münchner Firma Fontin die Genehmigung erteilt, an der Iller zwischen Dietenheim und Illertissen ein Schachtkraftwerk zu errichten. Für Bernd Kurus-Nägele, Kreisgeschäftsführer des Bund Naturschutz Neu-Ulm, ist das unverständlich. Er ist überzeugt: Das Vorhaben sei ohne Zweifel auf höherer politischer Ebene „gepusht“ worden. Die naturschutzrechtlichen Vorgaben sprächen eindeutig dagegen, das hätte das Umweltministerium in München erkennen müssen. Kurus-Nägele erhebt schwere Vorwürfe: Für ihn habe die Genehmigung ein „Gschmäckle“.
Dass das Münchner Umweltministerium kein Veto eingelegt habe, müsse daran liegen, dass die Firma Fontin, die das Kraftwerk bauen will, Kontakte ins Ministerium habe. „Das ist mehr als offensichtlich“, sagte er gegenüber unserer Zeitung. Das Ministerium habe Millionen in die Iller-Renaturierung bei Vöhringen gesteckt. Kurus-Nägele befürchtet, dass das Schachtkraftwerk alle bisherigen Anstrengungen zunichtemachen würde.
Kurus-Nägele: „Wir werden auf jeden Fall rechtliche Schritte einleiten“
Zusammen mit Bund-Naturschutz-Landesgeschäftsführer Peter Rottner und dem Regionalreferent für Schwaben, Thomas Frey, hat er überlegt, wie das Schachtkraftwerk doch noch verhindert werden kann. Der Bund Naturschutz teilt mit: „Konkret werden zunächst die Genehmigungsunterlagen von Juristen geprüft und dann innerhalb der Frist von vier Wochen die notwendigen rechtlichen Schritte eingeleitet.“
Laut Kurus-Nägele hätten die Naturschützer schon einige Aspekte ausgemacht, die sie anfechten wollen. Jetzt müsse nur noch abgeklärt werden, wie sie juristisch verpackt werden. „Wir werden auf jeden Fall rechtliche Schritte einleiten, die Entscheidung wird vor Gericht fallen.“
Dietenheims Bürgermeister Christopher Eh geht davon aus, dass gerade aufgrund der „hohen Wellen“, die die Diskussion um das Schachtkraftwerk im Vorfeld geschlagen hatte, die zuständigen Behörden die Entscheidung in alle Richtungen geprüft hätten. Weiter möchte er das Projekt nicht kommentieren. Falls es zu einer Klage vonseiten der Naturschützer kommt, würde diese sich nicht gegen die Stadt, sondern gegen die übergeordneten Behörden richten.