Neu-Ulm Wegen Vergewaltigung einer 16-Jährigen im Jahr 1991 ist am Dienstag ein heute 40 Jahre alter Mann zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Jugendstrafe deshalb, weil der Türke zur Tatzeit erst 19 Jahre alt und damit „Heranwachsender“ war, der obendrein gewisse „Reiferückstände“ hatte.
Gericht