Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn werden im Landkreis Unterallgäu zu selten geahndet – vor allem im Gastgewerbe. Das bemängelt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Nach Angaben der NGG kontrollierte das zuständige Hauptzollamt Augsburg im vergangenen Jahr 210 Gastro-Betriebe. Das sind lediglich 4,5 Prozent aller Hotels und Gaststätten im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Augsburger Zoll. Im Jahr zuvor hatten die Beamten 339 Betriebe im Gastgewerbe geprüft. Allein im Kreis Unterallgäu zählt die Branche 258 Betriebe.
Mindelheim