Vom Oberlandesgericht in Augsburg wurde Natalie, heute 13 Jahre (Name von der Redaktion geändert) dazu verurteilt, ihr Sparvermögen in Höhe von rund 6000 Euro aufzulösen, um damit aufgelaufene Prozesskosten zu begleichen. Bei einer Überprüfung lehnte das Oberlandesgericht die zunächst gewährte Prozesskostenhilfe (PKH) ab, weil die Mutter des Mädchens aus dem Landkreis Unterallgäu den Antrag im Jahr 2008 nicht ordnungsgemäß gestellt habe.
Streit