Seit dem Jahre 1988 gilt der Beschluss, dass der Kreis den Radwegeneubau der Gemeinden mit 20 Prozent der anfallenden Kosten einschließlich des Grunderwerbs für eine Radwegebreite bis drei Meter fördert. Nun gab es vor wenigen Wochen eine Ausnahme. Um einen landkreisüberschneidenden Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse Kellmünz-Babenhausen zu bekommen, hat der Kreis eine Bezuschussung von 50 Prozent der nicht durch die Förderung gedeckten Kosten angeboten. Dazu der Landrat in der Sitzung des Kreisausschusses: "Ich stehe dazu. Es galt Kommunen ins Boot zu holen, bei denen der Radweg durch die Flur führt, die aber nicht direkt davon profitieren."
Mindelheim