Die grundsätzlichen Vorbehalte der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gegen die Vorratsdatenspeicherung verwundern nicht. Als Innenpolitiker in den neunziger Jahren auf den „Großen Lauschangriff“ bestanden, opferte die Liberale ihre Karriere. Später gab ihr das Verfassungsgericht recht, ebenso, als sie mit anderen gegen die Vorratsdatenspeicherung klagte.
Doch obwohl ihr hoher Einsatz und ihre Motive ehrenwert sind, ist die Bundesministerin inzwischen für ein nicht hinnehmbares Sicherheitsrisiko verantwortlich: Nach dem Verfassungsgerichtsurteil ist ein rechtsfreier Raum entstanden, der den völligen Wegfall der Vorratsdatenspeicherung bedeutet. Dieser Zustand spielt Verbrechern in die Hände und raubt der Polizei bei der Terrorabwehr, bei Mord und Kinderpornografie eines ihrer wichtigsten Ermittlungswerkzeuge. Verschärft wird die Lage dadurch, dass Handynetzbetreiber dank pauschaler „Flatrates“ immer weniger Mobilfunkdaten speichern.
Jeden Tag, den der Koalitionsstreit dauert, sind die Ermittler unzumutbar in ihrer Arbeit behindert. Deshalb sollte die Kanzlerin in Respekt vor der Haltung der Liberalen endlich ein Machtwort sprechen und ihrer Ministerin die Entscheidung abnehmen.