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Justiz mit wenig Spielraum

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Justiz mit wenig Spielraum

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    Winfried Züfle
    Winfried Züfle Foto: Wagner

    Dem Moskauer Stadtgericht ist es hoch anzurechnen, dass im Berufungsverfahren eine der drei verurteilten Pussy-Riot-Sängerinnen auf Bewährung freigelassen wurde. Trotz des politischen Drucks auf die Justiz hat Richterin Larissa Poljakowa immerhin die Rolle differenziert beurteilt, die jede der Punkerinnen bei der Protestaktion in der Moskauer Erlöserkathedrale spielte. Jekaterina Samuzewitsch konnte mit ihren neuen Anwälten erfolgreich darlegen, dass sie gar nicht dazu gekommen war, am Auftritt mitzuwirken.

    Dass zwei Teilnehmerinnen nun ins Straflager müssen und der Schuldspruch für alle drei Angeklagten grundsätzlich bestätigt wurde, zeigt jedoch, dass die Richterin wenig Spielraum hatte. Solange es den ominösen Straftatbestand des „Rowdytums aus religiösem Hass“ gibt, sind drakonische Strafen für Protestaktionen im kirchlichen Umfeld auch künftig möglich – selbst wenn sie keine antireligiöse, sondern eine kremlkritische Stoßrichtung haben.

    Im Russland des an die Schalthebel der Macht zurückgekehrten Präsidenten Wladimir Putin stehen die Zeichen sogar auf eine weitere Verschärfung der Repression. Die Opposition kann dagegen nur etwas bewirken, wenn sie Einigkeit zeigt. Doch daran mangelt es bisher. Jetzt stellt sich sogar die Frage, ob sich Pussy Riot auseinander- dividieren lassen.

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