Ein Jugendlicher ist ausgerastet. Er hat mit hoher krimineller Energie den Waffentresor seines Vaters geknackt und hat daraus eine Schreckschuss- und zwei scharfe Pistolen geklaut. Vielleicht war der 14-Jährige tief gekränkt darüber, dass ihn seine Freundin verlassen hat. Vielleicht haben ihn Mitschüler gemobbt. Vielleicht hat er Probleme mit den Eltern. Oder mit sich selbst. Das alles ist reine Spekulation. Denn wir wissen es noch nicht, was diese Wahnsinnstat ausgelöst hat.
Doch wie immer, wenn ein Jugendlicher an eine Waffe kommt und andere damit bedroht, kommt sofort der Ruf nach einer Verschärfung des deutschen Waffenrechts. Egal ob Erfurt, Winnenden, Ansbach, Memmingen: Es ist der immer gleiche Reflex.
Dabei kann kein Gesetz dieser Welt eine Straftat verhindern. Und keine noch so strenge Regelung wird einen Jugendlichen, der an eine Waffe kommen will, davon abhalten. Das ist die Lehre, die man aus Memmingen ziehen kann. Denn die Pistolen im Keller des Elternhauses waren vorschriftsgemäß in einem Tresor gelagert. Müssten Waffen und Munition von Sportschützen zentral im Vereinsheim gelagert werden, wäre der 14-Jährige vielleicht dort eingebrochen. Oder in ein Waffengeschäft.