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Kommentar: Der Rechtsstaat  muss jetzt handeln

Kommentar

Der Rechtsstaat  muss jetzt handeln

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    Der Rechtsstaat  muss jetzt handeln
    Der Rechtsstaat  muss jetzt handeln

    An der Verfassungsfeindlichkeit der rechtsextremen NPD besteht nicht der geringste Zweifel. Die ausländerfeindliche Partei, deren übles Gedankengut aus der nazistischen Ideologie herrührt, ist auf die Abschaffung der freiheitlichen Grundordnung aus. Verfassungsfeindliches Denken und Agitieren allein sind jedoch kein hinreichender Grund, um eine Partei zu verbieten. Dazu bedarf es vor allem des Nachweises, dass die NPD „aggressiv-kämpferisch“ gegen den demokratischen Staat kämpft und dabei auch vor Gewalt nicht zurückschreckt.

    Dieser vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geforderte Nachweis ist der damaligen rot-grünen Bundesregierung im Jahre 2003 nicht gelungen. Der Verbotsantrag wurde abgelehnt – vor allem auch deshalb, weil die in die NPD eingeschleusten V-Leute des Verfassungsschutzes nicht beizeiten „abgeschaltet“ worden waren. Das Urteil der höchsten deutschen Richter war eine Blamage für die Politik und ein billiger Triumph für die Rechtsradikalen.

    Die demokratischen Parteien neigten fortan dazu, jeden Gedanken an einen neuerlichen Anlauf zum Verbot der NPD zu verwerfen – zu groß schien ihnen das Risiko, noch einmal an den hohen Karlsruher Hürden zu scheitern. Und überhaupt: Ist es nicht besser, eine extremistische Partei offen auftreten zu lassen, statt sie in die schwerer kontrollierbare Untergrundexistenz abzudrängen? Dieses taktische Argument hat viel für sich – ebenso wie die grundsätzliche Überlegung, dass eine funktionierende Demokratie auch ihren erbittertsten Feinden Auslauf gewährt und gerade dadurch ihre Stärke demonstriert. Sogar auf die Peinlichkeit hin, ihnen Wahlkampfkosten erstatten zu müssen.

    In einer Demokratie sollte das Verbot einer Partei das letzte, das ultimative Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. Die Entdeckung der Zwickauer Terrorzelle zwingt zu einer neuen Einschätzung der Lage. Wenn zutreffen sollte, dass ein ehemaliger führender Funktionär der Partei Beihilfe zu dem monströsen Verbrechen des Mordes an zehn Menschen geleistet hat, dann wäre erstmals erwiesen, dass die NPD nicht nur das ideologische Rüstzeug für verbrecherische Gewalttaten liefert, sondern hie und da diese auch duldet und fördert. Dann wäre der Punkt erreicht, an dem der Rechtsstaat dem Treiben der Partei auf offener Bühne nicht mehr zusehen darf, sondern seine Entschlossenheit zur Verteidigung der Demokratie demonstrieren muss.

    Die Chance jedenfalls, mit einem Verbotsantrag jetzt in Karlsruhe durchzudringen, ist gestiegen – zumindest dann, wenn diesmal alles sorgfältig vorbereitet ist und Beweise für die Verwicklung der NPD vorliegen. Wichtiger und dringender als das Verbotsverfahren ist es jedoch, Konsequenzen aus dem offenkundigen Versagen der Verfassungsschützer und Ermittlungsbehörden zu ziehen.

    Nicht im Eiltempo, sondern nach eingehender Prüfung der Versäumnisse und Schwachstellen. Der Bürger will und muss wissen, warum die Sicherheitsdienste den rechtsextremen Mördern über viele Jahre hinweg nicht auf die Spur gekommen sind. Die Zusammenarbeit der Behörden muss verbessert, das rechtliche Instrumentarium (zentrale Neonazi-Datei, Vorratsdatenspeicherung) nachjustiert werden. Der Vorwurf, der Staat sei auf dem rechten Auge blind, ist ebenso Unfug wie die Behauptung, die entsetzlichen Taten belegten eine wachsende Fremdenfeindlichkeit im Land. Worauf es ankommt, ist, dass der wehrhafte Rechtsstaat extremistische Gewalt mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft – egal, ob es sich um links- und rechtsextremistische oder islamistische Gewalt handelt.

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