Landsberg Weil er für seine beiden Kinder den gesetzlichen Unterhalt nicht leistet, ist ein 50 Jahre alter Mann aus Landsberg gestern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Richterin Beate Kreller begründete dies mit der fehlenden Einsicht des Mannes, der zugab, zahlen zu können, aber nicht zu wollen. Der Verurteilte, der ohne Rechtsanwalt vor Gericht erschien, hat nun die Möglichkeit, binnen einer Woche Berufung gegen das Urteil einzulegen.
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