Er, 22, soll morgens um vier heiß gewesen sein auf sie, 25. Sie nicht: Sie soll ihn beim Versuch, mit ihr im Umfeld einer Disco in Kaufering zu schlafen, abgewiesen haben und geflüchtet sein. Das war am 20. April 2014. Jetzt musste sich der 22-Jährige wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Schöffengericht verantworten. Er kam „gerade noch“, so Richter Alexander Kessler, mit einer Bewährungsstrafe davon.
Landsberg