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Gericht kassiert die Baugenehmigung

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Gericht kassiert die Baugenehmigung

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    Einer weiteren Bebauung im Bereich der Gartenstraße nördlich des Steinigen Grabens in Riederau hat das Verwaltungsgericht München im Falle einer beantragten Erweiterung eines Wochenendhauses einen Riegel vorgeschoben. Foto: ger
    Einer weiteren Bebauung im Bereich der Gartenstraße nördlich des Steinigen Grabens in Riederau hat das Verwaltungsgericht München im Falle einer beantragten Erweiterung eines Wochenendhauses einen Riegel vorgeschoben. Foto: ger Foto: ger

    Das Terrain am nördlichen Ortsrand von Riederau ist seit Jahrzehnten heiß umstritten. Bis in die 1970er Jahre hinein konnten in der früheren Gemeinde Rieden offensichtlich recht ungeordnet Wochenendhäuschen und Wohnhäuser errichtet werden. Bisweilen erstreckte sich die Bautätigkeit auch über den Steinigen Graben hinaus in Richtung Seeholz. Die dortigen Ländereien sind vor Jahrzehnten für großflächige Baugebiete parzelliert worden, die damals angedachten Straßenführungen lassen sich auf den Lageplänen gut erkennen. Allerdings stehen die Flächen seit Jahrzehnten unter Landschafts-/Naturschutz. Gegenüber Neubau- und Erweiterungswünschen verhält sich die Marktgemeinde seit der Eingemeindung Riederaus 1978 ablehnend.

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