Keine neun, aber sieben Wohnungen dürfen in einem Haus in der Eichenstraße in Geltendorf gebaut werden. Dass dort ein Mehrfamilienhaus situiert ist, ist schon im Bebauungsplan geregelt. Die Festsetzungen fordern jedoch, dass pro Wohnung 100 Quadratmeter Grund vorhanden sein müssen. Will der Bauherr dort neun seniorengerechte Wohnungen unterbringen, braucht er eine Befreiung von dieser Regel.
Baurecht