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Bauleitplanung: Die Kolonie besteht jetzt aus 15 Parzellen

Bauleitplanung

Die Kolonie besteht jetzt aus 15 Parzellen

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    Bauanträge, Bebauungspläne, Kindergartenerweiterung: Dass Hurlach als aufstrebende Gemeinde gilt, ist an den Tagesordnungen der Gemeinderatssitzungen unschwer zu erkennen. In der jüngsten Sitzung hatten sich die Gemeinderäte ausschließlich mit derlei Dingen zu beschäftigen. Von allgemeinem Interesse waren mehrere, von den Planern Bernd Munz und Stefan Hofer vorgestellte und erläuterte Aufstellungs- und Billigungsbeschlüsse zu Bebauungsplänen. So soll für die Kolonie Hurlach ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt werden.

    Das 11,6 Hektar große Gebiet wurde von den Planern dafür in 15 Teilflächen gegliedert. Für die dort bestehende Wohnbebauung werden auf Beschluss des Gemeinderats im Wesentlichen bestandserhaltende, nicht über die derzeitige Nutzung hinausgehende Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen. Die erste Änderung des Bebauungsplans „Oberes Mahd“, der die Kiesabbauflächen im Süden von Hurlach betrifft, wurde vom Gemeinderat für die frühzeitige Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit gebilligt. Hierzu betonte Bernd Munz, dass die ursprüngliche behördliche Vorgabe, die Gruben nach der Kiesentnahme auf Niveau zu verfüllen, einfach nicht möglich sei, weil nicht soviel geeignetes Verfüllmaterial zur Verfügung stehen werde. Jetzt soll die Nachfolgenutzung möglichst in der Tiefe stattfinden.

    Was nachfolgenden Generationen von Vorteil sein könnte, wie Bürgermeister Wilhelm Böhm meint. Denn, wenn in Zukunft auch der zurzeit noch nicht im Regionalplan vorgesehene Nassabbau möglich ist, dann müsse bei einer Ausbeute nicht soviel Oberfläche abgetragen werden. Bei den erweiterten Kiesabbauflächen „Oberes Mahd“ ist nur der bis in etwa zehn Meter Tiefe mögliche Trockenabbau genehmigungsfähig. Der Kiesabbau auf dem neuen Areal soll laut Bürgermeister Böhm von der bestehenden Grube aus langsam Richtung Norden vor sich gehen.

    Weitere Billigungsbeschlüsse zur frühzeitigen Beteiligung von Bürgern und Behörden wurden für die innerörtlichen Bebauungspläne Nord und Süd gefasst. Hier ging es in der aktuellen Sitzung um die Gestaltung der Dächer und die Steuerung der Wohneinheiten. Die Gemeinderäte legten sich gemeinsam mit den beiden Planern fest, dass die Hauptgebäude entlang der Meitinger- und Iglinger Straße sowie einiger Seitenäste eine durchgehende Firstlinie (Satteldach) haben sollen. Anbauten wie auch in zweiter oder dritter Reihe stehende Gebäude dürfen abweichende Dachformen haben. Bei der Steuerung der zulässigen Wohneinheiten orientierte sich der Gemeinderat am bereits vorliegenden Wohneinheitenschlüssel. Gestaffelt nach Grundstücksgrößen sind beispielsweise auf 351 bis 600 Quadratmetern Grund zwei Wohneinheiten festgeschrieben, bei 601 bis 1300 sind es drei, bei 901 bis 1300 Quadratmetern sind es vier Wohneinheiten. (löbh)

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