Landwirtschaftliche Arbeit kann durchaus zu folgenschweren Komplikationen führen, insbesondere, wenn sie zu nachtschlafender Zeit erfolgt. So kam es auf einem Feld im nördlichen Landkreis Günzburg zu einer Auseinandersetzung, die nun ein juristisches Nachspiel im Günzburger Amtsgericht hatte. Ein 38-jähriger Ulmer musste sich wegen Körperverletzung verantworten und wurde zu einer Haftstrafe verurteilt.
Prozess