Brigitte Grenzstein urteilte gestern in der Ersten Kammer des Memminger Landgericht nicht nur als Vorsitzende Richterin, sondern auch als Frau. Denn letztlich war es die Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers, die sie zweifeln ließ. Das konnte sich nämlich nicht mehr daran erinnern, wie die Vergewaltigung, die sie angezeigt hatte, genau verlaufen war. Vor allem ging es dabei um die Frage, ob der Angeklagte wirklich in sie eingedrungen war. „So etwas spürt man doch“, meinte Grenzstein und berief sich dabei nicht nur auf ihre juristische Kompetenz sondern auch auf ihren weiblichen Sachverstand. Vielmehr kam sie zur Überzeugung, dass es im Juni dieses Jahres zu einem einvernehmlichen, gewaltfreien Geschlechtsverkehr gekommen war. Die Erste Strafkammer sprach daher den Angeklagten nicht nur vom Vorwurf der Vergewaltigung frei, er wird auch finanziell entschädigt für die sechs Monate, die er in Untersuchungshaft saß.
Illertissen