Jung gefreit hat nie gereut: Dass derartige Sinnsprüche nur bedingt zutreffen, zeigte sich in einem Prozess vor dem Landgericht Memmingen. Vor dem Schwurgericht musste sich ein 38-Jähriger aus der VG Babenhausen verantworten, dem versuchter Totschlag seiner Ehefrau zur Last gelegt wurde. Letztendlich konnte dem in Kasachstan geborenen Mann aber eine Tötungsabsicht nicht nachgewiesen werden, so dass er wegen Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt wurde. In den Knast muss er nicht: Das Gericht ordnete die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt an. Dort soll er von seinem Hang zum Alkohol kuriert werden.
Babenhausen