Ein Motorradfahrer ist am Dienstag auf der A 8 gestorben. Er war laut Polizei gegen 9.15 Uhr in Höhe Unterknöringen auf der Autobahn mit zwei weiteren Motorradfahrern aus dem Raum Göppingen in Richtung München unterwegs gewesen. Ihr Ziel war Österreich. Sie hatten Autos überholt und fuhren auf der linken Spur, als der 59-Jährige auf den mittleren Fahrstreifen wechselte. Die beiden anderen folgten.
Der Vorausfahrende geriet dann mit der Maschine ins Schlingern, schleuderte nach rechts, stürzte und prallte gegen die Leitplanke. Die Verletzungen waren so schwer, dass er ihnen noch an der Unfallstelle erlag. Um die beiden anderen aus seiner Gruppe, die einen Schock erlitten, kümmerte sich das Kriseninterventionsteam. Ein Gutachter wurde von der Staatsanwaltschaft damit beauftragt, die Umstände des Unfalls zu klären.
Zwei Rettungshubschrauber im Einsatz
Die Autobahn wurde vorübergehend in Richtung München komplett gesperrt, auch zur Landung zweier Rettungshubschrauber. Später wurde der Verkehr dann an der Unfallstelle vorbeigeleitet, es staute sich über mehrere Kilometer zurück, zeitweise bis nach Leipheim. Die Fahrzeuge wurden dann an der Anschlussstelle Günzburg ausgeleitet und über die ausgeschilderte Umleitung geführt. Gegen 13 Uhr konnte die Autobahn wieder vollständig freigegeben werden.
Die Feuerwehren Günzburg und Leipheim sowie die Autobahnbetreibergesellschaft Pansuevia waren genauso im Einsatz wie der Rettungsdienst und die Autobahnpolizei. Diese gab den Sachschaden mit knapp 15 000 Euro an. Der Leiter der Dienststelle, Werner Schedel, lobte, dass die Rettungsgasse dieses Mal funktioniert habe. Die Diskussionen über dieses Thema zeigten wohl allmählich Wirkung.
Gaffer erwartet Strafverfahren
Allerdings filmte ein Gaffer die Unfallstelle, als der Motorradfahrer von Ersthelfern versorgt wurde. Der 50-Jährige war aus seinem Sattelzug ausgestiegen, vom Stau zur Unfallstelle gelaufen und filmte dann mit seinem Smartphone. Die Polizei konnte den Mann durch Zeugenhinweise ermitteln, ihn vor Ort zur Rede stellen und sein Handy sicherstellen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch die Aufnahmen. Das kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden. Als die Beamten ihn auf sein Verhalten ansprachen, sei er sehr kleinlaut gewesen. Jedem müsse klar sein, so Schedel: Solange keine professionellen Helfer da sind, müsse man sich nützlich machen.