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Gebührenskandal: Burgau: Hat der Kämmerer doch kalkuliert?

Gebührenskandal

Burgau: Hat der Kämmerer doch kalkuliert?

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    Angeblich versäumte Abwasserkalkulationen haben dazu geführt, dass der Stadt Burgau rund 2,5 Millionen Euro entgangen sind.
    Angeblich versäumte Abwasserkalkulationen haben dazu geführt, dass der Stadt Burgau rund 2,5 Millionen Euro entgangen sind. Foto: Bernhard Weizenegger

    Welche Rolle der ehemalige Kämmerer Friedrich Steinle in Burgaus Abwassergebührenskandal gespielt hat, will der Stadtrat schon länger von ihm wissen. Doch der Mann ist bereits seit einigen Jahren krank und hat sich den Fragen des Gremiums bis heute nicht gestellt. Nun aber hat er Bürgermeister Konrad Barm und dem Rat einen Brief geschrieben, der unserer Zeitung vorliegt. Dieser umfasst nur zwei Sätze, doch sie geben Anlass zur Spekulation, ob der Kämmerer doch neue Gebührensätze vorbereitet hat. Bislang war immer davon die Rede gewesen, er habe dies versäumt – weshalb der Stadt über die Jahre rund 2,5 Millionen Euro an Einnahmen entgangen seien.

    Steinle schreibt folgendes: „(...) kann ich mitteilen, dass durch die stressige Arbeitsplatzsituation die Kalkulation liegen geblieben ist. Nachdem vorgesehen war, diese nach außen zu vergeben, wurde sie nicht mehr von mir abgeschlossen.“ Im Umkehrschluss ließe sich folgern, dass der Kämmerer durchaus an dem Thema gearbeitet hat und der Verwaltung hätte klar sein müssen, dass neue Gebühren fällig sind.

    Hinzu kommt: Im Mai 2010 hat Steinle den Gutachter Christian Weiß nach unserer Zeitung vorliegenden Unterlagen darum gebeten, ein Angebot für die Überprüfung von Kalkulationen abzugeben. Dabei handelt es sich um die Nachkalkulation für die Jahre 2006 bis 2009 und die Vorauskalkulation für 2010 bis 2013. Bislang war immer die Rede davon gewesen, dass die Gebühren für den Zeitraum 2004 bis 2011 nicht kalkuliert worden seien – und dies weder in der Stadtverwaltung noch im Rat jemand bemerkt habe. Von „bewusster Irreführung durch die Stadt“ und einem „Organisationsversagen“ ist in einer Stellungnahme von Weiß an den Bürgermeister die Rede. Er bezieht sich darauf, dass sich erst später zeigte, dass es keine Kalkulation gab.

    Unterschiedliche Angaben für unterschiedliche Gutachter

    Weiß erhebt im Gespräch mit unserer Zeitung auch den Vorwurf, die Stadt habe ihn stets darum gebeten, bei seinen Berechnungen dafür zu sorgen, dass die Gebühren möglichst unverändert bleiben sollten. In einem Schreiben seines Anwalts heißt es: „(...) dass die Stadt Burgau durch ihre Vorgaben eine Reihe von Kostengruppen ,bis an die Schmerzgrenze‘ selbst herunterrechnete bzw. herunterrechnen ließ, um möglichst nahe an die Gebührensätze von 2010 heranzukommen. (...)“ Davor habe Weiß den Bürgermeister und auch den Kämmerer „mehrmals schriftlich gewarnt“.

    Doch der später beauftragte Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) habe höhere Beträge ermittelt – auf Grundlage anderer Zahlen. So habe die Stadt etwa statt jährlich rund 122000 knapp 164000 Euro Personalkosten angegeben. Auch habe der

    Damit nicht genug. Bürgermeister Barm (Freie Wähler) hat nicht nur immer wieder eine öffentliche Aufarbeitung des Themas versprochen, ohne diese voranzutreiben, sondern auch Behauptungen aufgestellt, die so nachweislich nicht stimmen. In einer Antwort auf Fragen unserer Zeitung zum Gebührenthema hatte Barm im Dezember 2014 schriftlich erklärt, dass Weiß sich trotz mehrfacher Aufforderung geweigert habe, seine Berechnungsgrundlagen im November 2013 dem Stadtrat zu erläutern. Schließlich sei er zu anderen Ergebnissen als der BKPV gekommen, der inzwischen mit einer neuen Berechnung beauftragt worden war. Weil Weiß sich geweigert habe, sei dann beschlossen worden, auf Grundlage der Arbeit des Prüfungsverbands die Gebühren zu erhöhen.

    Der Rat beschließt ein neues Gutachten, ohne das alte zu kennen

    Weiß kann aber nachweisen, dass er Stellung nehmen, doch zuvor die neuen Kalkulationen des BKPV sehen wollte. „Denn wie soll ich etwas dazu sagen, wenn ich die Unterlagen des Prüfungsverbands gar nicht kenne?“ fragt der Gutachter. Diese habe er jedoch nicht erhalten und er sei eine Woche vor dem Termin wieder ausgeladen worden. Andere Kommunen arbeiteten transparenter und würden Prüfberichte sogar ins Internet stellen.

    Die Stadt argumentierte bislang, dass wegen einer Erkrankung des Gutachters unklar gewesen sei, ob er seine Berechnungen noch liefern würde. Doch im Mai 2013 teilte Weiß dem neuen Kämmerer Michael Fritz mit, dass er bis Ende des Monats alle Unterlagen abgeben würde – was er am 28. Mai tat. Pikant daran ist: „Ohne meine Gutachten überhaupt zu kennen, hat der Stadtrat bereits am 14. Mai, also 14 Tage zuvor, den Auftrag an den BKPV erteilt“, erklärt Weiß. Dessen deutlich höhere Gebührensätze habe der Rat dann ohne Not beschlossen.

    Der Gutachter stellt sich die Frage, warum ausgerechnet der Prüfungsverband – in dessen Landesausschuss Bürgermeister Barm Mitglied ist – den Auftrag bekommen hat. Auch kann er sich nicht erklären, warum bis 2008 Auflistungen in der Verwaltung in DM statt in Euro geführt wurden. Warum teilweise Aufzeichnungen ganz fehlten. Und warum die Stadt weder eine Rechtsberatung des Gemeindetags in Anspruch genommen noch einen Antrag gestellt habe, die alte Gebührensatzung für nichtig erklären zu lassen. Wäre dem stattgegeben worden, „hätte die Stadt die Möglichkeit gehabt, auch rückwirkend alle ihr zustehenden Gebühren“ nachzufordern.

    Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter

    Ob es für den Bürgermeister und den Stadtrat Konsequenzen haben wird, dass sie über die Jahre die Gebühren nicht angepasst haben und der Stadt rund 2,5 Millionen Euro entgangen sind, hängt auch von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Memmingen ab. Nach der Anzeige eines Bürgers hatte sie im vergangenen Jahr mit ihren Recherchen begonnen. Sie stünden derzeit „zwischen Anfang und Ende“, erklärt ein Behördensprecher. Genaueres könne er wohl erst Ende dieses oder Anfang nächsten Monats sagen.

    Das Oberlandesgericht Naumburg an der Saale hat jedenfalls in einem ähnlichen Gebührenstreit bereits 2007 bei Räten und dem Bürgermeister der Gemeinde Angersdorf in Sachsen-Anhalt von Untreue gesprochen, weil sie Beiträge für einen Straßenausbau nicht erhoben hatten. Die Richter stellten klar: Auch wer das Wohl der Bürger im Blick habe und keinen finanziellen Schaden für die Gemeinde annehme, verletze seine Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen – in diesem Fall der Bürger. Das könne zur Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe führen. Dem Inhaber eines kommunalen Amts, egal ob Bürgermeister oder Gemeinderat, drohten zudem Schadensersatzforderungen.

    Auch Arbeit des Landratsamtes steht im Fokus

    Schließlich gibt es eine Pflicht, Beiträge zu erheben – auch wenn der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler im Stadtrat, Jürgen Pauer, das bayerische Kommunalabgabengesetz zitiert. Dort heißt es, dass Gemeinden Gebühren für das Benutzen ihrer Einrichtungen erheben können, und die Gebühren die Kosten decken sollen. Gewinne müssten, Verluste aber sollten in einem gewissen Zeitraum ausgeglichen werden.

    Diese Soll-Vorschrift trägt nach Auskunft der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Günzburg aber nur dem Umstand Rechnung, dass nicht bei allen gebührenpflichtigen Einrichtungen kostendeckende Gebühren möglich sind, etwa bei Kindergärten oder Büchereien. Sollen bedeute grundsätzlich müssen. Nur in besonderen Ausnahmefällen seien Abweichungen denkbar, und die müssten sorgfältig geprüft werden.

    Überprüft wird bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach Informationen unserer Zeitung jedoch auch die Arbeit der Kommunalaufsicht. Das Amt hat stets betont, dass es keine Möglichkeit mehr habe, in Fällen wie dem in Burgau einzuschreiten. So hatte es auch keine Konsequenz, dass die Stadt der Aufforderung des Amtes nur sehr zögerlich nachgekommen ist, Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Noch immer wartet die Aufsichtsbehörde auf Akten, geht aber davon aus, dass sie „bis Ende dieser Woche“ geliefert werden, sagt Monika Brehm von der Kommunalaufsicht. Je nachdem würde sie innerhalb einer Woche die Unterlagen prüfen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte vor einigen Jahren in einem ähnlichen Fall festgestellt, dass die Kommunalaufsicht einschreiten muss – und notfalls selbst eine neue Beitragssatzung erlässt.

    Der Bürgermeister äußert sich nicht

    Doch was sagt Bürgermeister Barm zu den neuen Vorwürfen? Er schreibt: „Die Stadt Burgau legt Wert auf die Tatsache, dass Herr Weiß im Jahr 2010 als Sachverständiger für Gebührenkalkulationen mit der Neuberechnung der Wasser- und Abwassergebühren (...) beauftragt wurde und er somit Auftragnehmer der Stadt Burgau war. Aufgrund der Berechnungen und Kalkulationen, die Herr Weiß als Sachverständiger erstellte, hat der Stadtrat im Jahr 2011 neue Gebührensätze erlassen und erstmals die so genannte Regenwassergebühr eingeführt.

    Darüber hinaus kann und wird die Stadt Burgau die Rechtfertigungsversuche des Sachverständigen Weiß bezüglich seiner Leistungen, die vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Zuge einer regulären Prüfung beanstandet wurden, an dieser Stelle nicht kommentieren. Bezüglich Ihrer weiteren Fragen können wegen des laufenden Vorermittlungsverfahrens ebenfalls keine Aussagen getroffen werden.“

    Hat auch Jettingen-Scheppach einen Finanzschaden erlitten?

    Auch in der Nachbargemeinde Jettingen-Scheppach gibt es Ärger. Hat es vor Jahren bei der Erschließung des Scheppacher Gewerbegebiets Unregelmäßigkeiten gegeben, wodurch der Gemeinde ein Schaden von 185 000 Euro entstanden ist? Der Vorwurf der Freien Wähler (FUW) steht seit Jahren im Raum. Sie fordern, das Thema öffentlich zu behandeln. CSU-Fraktionssprecher Josef Seibold aber erklärt, dass es „in mehreren Sitzungen bis an die Grenzen der Belastbarkeit behandelt, durchleuchtet und in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 17. Dezember 2013 erledigt“ worden sei. Das sehen die Freien Wähler anders. Lediglich im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung sei das Thema behandelt worden, doch „nach Artikel 102 der Gemeindeordnung hätte der Abschlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses in öffentlicher Sitzung erfolgen müssen“, betont Fraktionsvorsitzender Christoph Böhm im Namen der Freien Wähler.

    Sieben Ratsmitglieder hätten einer Entlastung nicht zugestimmt, darunter Freie-Wähler-Mitglied Hans Reichhardt, doch mit der Mehrheit der CSU sei das Thema dann für erledigt erklärt worden. Wenn der Gemeinde kein Schaden entstanden sei, wie es Seibold betont, hätte auch die Öffentlichkeit informiert werden können, findet Böhm. Doch „in der rechtlichen Beurteilung eines Anwaltsbüros vom 4. Juli 2013 wurde eindeutig ein erheblicher finanzieller Schaden zum Nachteil der Marktgemeinde festgestellt“, erklärt er. „Mehrere Versuche, Ratsmitglied Helmut Feuchtmayr (FUW) bei der Aufarbeitung der Sachverhalte mit einzubinden, wurden stets vom Bürgermeister und der

    Die Verwaltung habe der Anwaltskanzlei zudem „einen viel zu niedrigen zu erzielenden Quadratmeterpreis“ für die Flächen in dem Gebiet genannt. Bei einem privaten Weiterverkauf sei später „weit mehr als der doppelte Preis gegenüber dem an die Kommune bezahlten Preis“ erzielt worden. Bis heute habe Bürgermeister Hans Reichhart (CSU) nicht geklärt, ob der Schaden durch eine gemeindliche Versicherung abgedeckt sei. Eine Antwort auf diese Frage müsse er unbedingt geben.

    Ein Vertrag wird jetzt erneut überprüft

    Reichhart selbst legt Wert auf die Feststellung, dass es sich bei der Angelegenheit um einen Vertrag mit einem Privatmann handele – weshalb das Thema im Gegensatz zu Burgau nicht in allen Details öffentlich behandelt werden dürfe. Mehrere Institutionen hätten festgestellt, dass dem Markt kein Schaden entstanden sei. Trotzdem habe sich der Rechnungsprüfungsausschuss dafür ausgesprochen, dass ein unabhängiges Büro jetzt einen von zwei Verträgen erneut prüft.

    Reichhart will zuerst den Gemeinderat und dann die Öffentlichkeit informieren, zu welchem Ergebnis das Büro kommt. Bis dahin würden aber wohl noch ein paar Monate vergehen. Die Kommunalaufsicht im Landratsamt will die Kritik der Freien Wähler nun auch zum Anlass nehmen, sich wieder um das Thema zu kümmern. Bislang hatte sie keine Verfehlungen festgestellt.

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