Das Geständnis kam spät und scheibchenweise. Und erst nach gutem Zureden seines Pflichtverteidigers und einer erdrückenden Beweislast. Um eine Gefängnisstrafe kam der Angeklagte nicht mehr herum. Wegen Misshandlung einer Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung wurde der 45-Jährige aus einer Gemeinde im südlichen Landkreis vom Schöffengericht Günzburg unter Vorsitz von Richter Peter Seitzer jetzt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung verurteilt
Prozess in Günzburg