Ein unbelehrbarer, strafwürdiger Volksverhetzer oder ein kranker Wirrkopf, der für seine Taten nicht oder nur in beschränktem Umfang zur Rechenschaft gezogen werden kann? Das Günzburger Amtsgericht konnte sich auch beim zweiten Verhandlungstermin gegen einen 61-Jährigen, der sich als Rechtspfleger in Rente bezeichnet, kein abschließendes Urteil bilden. Die Entscheidung wurde erneut vertagt, um über Zeugen Aufschluss über den Geisteszustand des Angeklagten zu erhalten.
Günzburg