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Datenschutz: Verbraucherschützer: Online-Bezahldienste erheben zu viele Daten

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Verbraucherschützer: Online-Bezahldienste erheben zu viele Daten

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    Experten der Verbraucherzentrale  untersuchten die verbreitetsten Anbieter elektronischer Bezahlsysteme - Paypal, Paydirekt, Amazon Pay, Giropay, Skrill und Sofort Überweisung.
    Experten der Verbraucherzentrale untersuchten die verbreitetsten Anbieter elektronischer Bezahlsysteme - Paypal, Paydirekt, Amazon Pay, Giropay, Skrill und Sofort Überweisung. Foto: Lukas Schulze, dpa (Symbolbild)

    Online-Bezahldienste wie Paypal oder Paydirekt sammeln nach Ansicht von Verbraucherschützern unnötig viele Daten ihrer Kunden. Je nach Anbieter werden bei der Registrierung beziehungsweise beim Bezahlvorgang zwischen vier und 13 Einzeldaten erhoben, ergab eine am Dienstag veröffentlichte Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Unternehmen setzen demnach zudem einen bis insgesamt elf Tracker ein, die das Verhalten der Nutzer aufzeichnen, um diese Daten zum Beispiel für personalisierte Werbung zu verwenden.

    Für die Verbraucher bleibe oftmals undurchsichtig, was mit ihren Daten passiere, bemängelte der vzbv. Die Datenschutzerklärungen seien oft schwer verständlich, das Lesen brauche lange: So müssten Verbraucher beim Anbieter Paypal 24 Minuten, bei Amazon Pay 16 Minuten Zeit aufbringen, um die Datenschutzerklärungen überhaupt zu lesen. Hinzu komme: Sehr lange Sätze und Passivkonstruktionen erschwerten die Verständlichkeit. Viele Angaben blieben durch Formulierungen wie "möglicherweise" oder "unter anderem" zudem unklar.

    Der Bezahlprozess ist bei den gängigen Anbietern sicher

    Die Experten des Marktwächters Digitale Welt der Verbraucherzentrale Brandenburg untersuchten die sechs verbreitetsten Anbieter elektronischer Bezahlsysteme - Paypal, Paydirekt, Amazon Pay, Giropay, Skrill und Sofort Überweisung. Zum Bezahlprozess gaben sie ein technisches Gutachten in Auftrag. Demnach ist die Sicherheit während des

    Je nach Anbieter werden bei der Registrierung beziehungsweise beim Bezahlvorgang zwischen vier und 13 Einzeldaten erhoben.
    Je nach Anbieter werden bei der Registrierung beziehungsweise beim Bezahlvorgang zwischen vier und 13 Einzeldaten erhoben. Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild)

    Dennoch bestehe Nachholbedarf, erklärte Jutta Gurkmann vom vzbv: Einige E-Payment-Dienste verlangten zum Zahlen die Kontozugangsdaten. Das ist durch die EU zwar künftig erlaubt und reguliert. "Verbraucher sind jedoch später die Dummen, wenn sie diese Daten versehentlich Tätern und nicht anerkannten Diensten preisgeben." Die

    Gurkmann kritisierte zudem die Praxis, dass Verbraucher, um einen Zahlungsdienst überhaupt verwenden zu können, einer weiteren Nutzung ihrer persönlichen Daten zustimmen müssen. Eine solche Kopplung sei durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung verboten, erklärte die vzbv-Expertin. Die Datenschutzaufsichtsbehörden müssten dieses Verbot konsequent durchsetzen. AFP

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