Als Transportmittel im Alltag spielt das Fahrrad eine wichtige Rolle. Wer mehrere Kinder oder zusätzlich Gepäck mitnehmen möchte, kann einen Anhänger an das Fahrrad hängen. An folgende Punkte sollte man nach Angaben des Tüv Süd dabei denken:
Solo oder Duett? Es gibt Anhänger für ein Kind und für zwei Kinder. Zweisitzer können auch für Eltern von Einzelkindern interessant sein - zum Beispiel "bei häufigen Ausflügen, wenn man zusätzlich zum Kind noch Gepäck unterbringen will", erklärt Thomas Oberst vom Tüv Süd. Oder man möchte beispielsweise Spielkameraden mitnehmen.
Multitasking: Oft lässt sich ein Anhänger durch ein paar Handgriffe zum Jogger oder zum Ersatz-Buggy umrüsten. Das sei vom Manövrieren und Rollen her in der Regel nicht ganz so komfortabel wie bei einem richtigen Kinderwagen, "aber als Ersatz sehr gut geeignet", sagt Oberst. Ein vorderes Rad dafür ist entweder schon vorhanden, um es dann herunterzuklappen, oder man kann es nachkaufen.
Einkaufscheck: Beim Einkauf kommen die künftigen Passagiere am besten mit, um zu schauen, ob der Anhänger auch für sie passt. Eltern sollten beim Kauf auf die Prüfnorm DIN EN 15918 achten. Laut der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) muss der Anhänger beleuchtet sein. Stecklampen mit Batterie reichen, "aber blinkende Leuchten sind nicht zulässig", erklärt Oberst. Der Anhänger sollte eine Art Fliegengitter haben: "Das schützt auch vor aufgewirbelten Steinchen und sorgt gerade im Sommer für eine bessere Belüftung." Die Preisspanne der Anhänger reicht von etwa 150 bis mehr als 1000 Euro.
Mit Bremse oder ohne? Wiegt ein Kinderanhänger mit Kindern und Gepäck mehr als 40 Kilogramm, muss er eine sogenannte Auflaufbremse haben. Das schreibt die StVZO vor. Hier müssen Interessenten schon beim Kauf entscheiden, ob ein Modell mit Bremse erforderlich ist - also ob ein Gewicht von 40 Kilogramm überschritten wird. Denn eine Nachrüstung mit einer Auflaufbremse ist in der Regel nicht möglich.
Ist das Fahrrad für den Anhänger geeignet? Laut der StVZO muss das Rad zum Ziehen tauglich sein. Das sollte in der Betriebsanleitung stehen. Im Zweifel sollte man beim Hersteller nachfragen. Thomas Oberst rät auch dazu, das Fahrrad und dessen Bremsen regelmäßig zu warten "und die Beläge nicht bis zum Äußersten herunterzufahren." Alle Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen brauchen, sind für den Fahrradanhänger verboten, zum Beispiel also schnelle Pedelecs.
Halt, zu alt! Die Kinder im Anhänger dürfen nicht älter als sieben Jahre sein. Das Mindestalter liegt bei einem halben Jahr. Dann ist aber zusätzlich eine Babyschale oder eine Hängematte erforderlich. Wer einen Anhänger ziehen will, muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Sicher fahren: Eltern sollten Kinder im Anhänger nur angeschnallt und mit Helm mitnehmen, sagt Oberst. Einen Rückspiegel anzubringen, um die Kinder während der Fahrt zu beobachten, ist Geschmackssache. Auf den Verkehr zu achten sei aber wichtiger: "Im Zweifel fährt man lieber mal zur Seite."
Mit Anhänger nutzen Fahrradfahrer immer eine breitere Spur als mit dem Rad allein. Und der Hänger muss nicht immer genau in der Mitte hinter dem Rad laufen, er kann auch leicht versetzt angebracht sein. "Daran muss man vor allem denken, wenn man zum Beispiel an Begrenzungspfählen vorbeifährt", warnt Oberst. Die größte Änderung des Fahrverhaltens geht aber vom deutlich höheren Gewicht aus: Vor allem bei Gefällen sollte man mit Hänger nicht zu schnell werden, um in der Lage zu sein, das Gespann jederzeit zum Stehen zu bringen. tmn