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Elterngeld und Co.: Tipps: Was für junge Eltern wichtig ist

Elterngeld und Co.

Tipps: Was für junge Eltern wichtig ist

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    Junge Eltern müssen sich um viel Papierkram kümmern.
    Junge Eltern müssen sich um viel Papierkram kümmern. Foto: Frank Leonhardt, dpa

    Wenn das Baby da ist, dreht sich alles um das Kleine. Wickeln, füttern – und immer wieder will man es anschauen! Doch auch wenn sich junge Eltern ganz um das Wohlbefinden des Nachwuchses kümmern wollen, lässt sich einiger Papierkram nicht vermeiden. Oft genug geht es dabei schließlich um Sicherheit und Geld. Und das ist auch gut so, schließlich muss nun für eine Familie gesorgt werden. Um das Mutterschaftsgeld haben sich angehende Mütter meist bereits vor der Geburt des Babys gekümmert. Im Folgenden ein kleiner Überblick, was nach dem Ereignis ansteht.

    Nach der Geburt: Welche Behördengänge stehen an?

    Die Geburt des Kindes muss binnen einer Woche dem Standesamt gemeldet werden. Ist das Baby in einer Klinik zur Welt gekommen, übernimmt das oft die Klinik. Die Eltern müssen in den Tagen danach trotzdem die Geburtsurkunden auf dem Standesamt abholen. Diese sind für viele weitere Dinge wichtig. Beim Abholen Geld mitnehmen! Für die Urkunden ist meist eine Gebühr zu zahlen. Wichtig ist auch, das Kind bei der Krankenkasse anzumelden. Dafür ist die Geburtsurkunde nötig. Das Baby kann zum Beispiel bei der Mutter mitversichert werden. Unverheiratete Paare kümmern sich zudem um Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht.

    Wie und wann beantragen wir Kindergeld?

    Das Kindergeld für das erste und zweite Kind beträgt aktuell jeweils 190 Euro im Monat. Die Anträge werden bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Dies ist erst nach der Geburt möglich, denn die Geburtsurkunde muss beigelegt werden.

    Elterngeld: Wir wollen als Berufstätige länger für unser Kind da sein. Welche Möglichkeiten bietet das Elterngeld?

    So funktioniert das Elterngeld

    Das Elterngeld wurde im Jahr 2007 eingeführt und löste das Erziehungsgeld ab.

    Elterngeld kann zunächst einmal für zwölf Monate beantragt werden. Beantragen beide Elternteile die finanzielle Unterstützung, kann es auf 14 Monate verlängert werden – vorausgesetzt, der zweite Partner geht für mindestens zwei Monate auch in Elternzeit.

    Seit 1. Juli gibt es das sogenannte Elterngeld plus. Es läuft doppelt so lang wie das reguläre Elterngeld, dafür ist der ausbezahlte Geldbetrag geringer. Es kann von Eltern auch neben einer Teilzeitbeschäftigung beantragt werden.

    Das Elterngeld unterstützt junge Eltern nach der Geburt. Die Leistung, die der Staat zahlt, richtet sich im Regelfall nach dem Einkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt. Die Idee ist, dass sich junge Eltern um ihren Nachwuchs kümmern können, ohne sich finanzielle Sorgen zu machen, anschließend aber auch ohne Probleme auf ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren können. Zumeist nehmen Mütter zwölf Monate Elterngeld in Anspruch. Nimmt auch der Vater Elternzeit, gibt es zwei Monate extra. Das sind die sogenannten „Partnermonate“. Die Berechnung des Elterngeldes basiert auf dem „Elterngeldnetto“, das aus dem Bruttoeinkommen ermittelt wird, erklärt Erwin Manger, der im Zentrum Bayern Familie und Soziales mit Sitz in Bayreuth der Verantwortliche für Familienleistungen ist. Das „Elterngeldnetto“ liegt ganz grob in der Größenordnung des Nettoeinkommens. Bei einem „Elterngeldnetto“ über 1240 Euro gibt es 65 Prozent davon als Elterngeld. Sind es zwischen 1000 und 1200 Euro, gibt es 67 Prozent. Unter 1000 Euro steigt der Prozentsatz auf bis zu 100 Prozent. Tipp: Beantragen Mutter und Vater Elterngeld, können die gemeinsamen 14 Elterngeldmonate beliebig aufgeteilt werden. Zum Beispiel kann die Mutter auch sieben Monate zu Hause bleiben und der Vater ebenfalls sieben.

    Wann sollte man sich mit dem Thema Elterngeld beschäftigen?

    Das hängt ganz von den persönlichen Verhältnissen ab, sagt Fachmann Manger. Wer aber angestellt ist und sicher weiß, dass er bald Elterngeld in Anspruch nehmen wird, für den lohnt es sich, sich früh mit dem Thema auseinanderzusetzen. „Am besten, wenn die Schwangerschaft festgestellt ist“, sagt er. Grund: Die Höhe des Elterngeldes hängt bei Nichtselbstständigen von der Steuerklasse ab. Dementsprechend kann noch rechtzeitig die beste Steuerklasse gewählt werden. Tipp: „Wer von den beiden Elternteilen länger Elterngeld beansprucht, wählt rechtzeitig die günstigere Steuerklasse“, sagt Fachmann Manger. Im Normalfall sei dies die Steuerklasse 3.

    Wie funktioniert das "Elterngeld-Plus"?

    Statt für einen Monat Basis-Elterngeld können Eltern auch jeweils für zwei Monate Elterngeld-Plus beziehen. Nimmt die Mutter also zum Beispiel zehn Monate Elterngeld, kann sie stattdessen auch zwanzig Monate Elterngeld-Plus beantragen. Die Leistung pro Monat ist dann allerdings auch nur noch maximal halb so groß.

    Und für wen ist das neue Elterngeld-Plus sinnvoll?

    Es lohnt sich zumeist für alle, die während der Zeit in Teilzeit arbeiten wollen: „Im Wesentlichen hilft die Leistung Eltern, die während des Elterngeldbezugs ein anzurechnendes Einkommen haben“, sagt Familienleistungsfachmann Manger. Denn wer nebenzu Geld verdient, dem wird das Elterngeld teilweise gekürzt. Aber: genau aufpassen, wie lange man in Teilzeit arbeitet! Es dürfen nicht mehr als 30 Stunden pro Woche im Monatsschnitt sein. Tipp: Keine Angst vor den Formularen. Es gibt im Netz viele Informationen. Die Unterlagen lassen sich auch Schritt für Schritt online ausfüllen – teilweise schon vor der Geburt.

    Und was ist der neue Partnerschaftsbonus?

    Bei einer partnerschaftlichen Aufteilung der Erziehung nach der Geburt des Babys gibt es einen Bonus beim Elterngeld. Steigen beide Partner in Teilzeit wieder in den Beruf ein, gibt es vier Monate extra Leistungen. Die Bedingung ist aber, dass beide nicht weniger als 25 und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche im Monatsschnitt arbeiten.

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