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Neue Gesetze: Das ändert sich am 1. März 2018 in Deutschland

Neue Gesetze

Das ändert sich am 1. März 2018 in Deutschland

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    Von den Gesetzesänderungen und Neuregelungen ab 1. März 2018 sind auch Raucher betroffen - viele Zigaretten werden teurer.
    Von den Gesetzesänderungen und Neuregelungen ab 1. März 2018 sind auch Raucher betroffen - viele Zigaretten werden teurer. Foto: David-Wolfgang Ebener, dpa

    Am 1. März 2018 gibt es in Deutschland wieder einige Änderungen und neue Gesetze.  Auch im Handel stehen neue Regeln an. Hier die wichtigsten Veränderungen in Deutschland im Überblick.

    Zigaretten werden ab 1. März 2018 teurer

    Ab 1. März 2018 werden viele Zigaretten in Deutschland teurer. Wie der Marktführer Philip Morris Händlern mitteilte, werden die Preise pro Zigarettenpackung dazu entweder erhöht oder der Inhalt pro Packung weniger. So werde etwa die Packung Marlboro im Automatenverkauf künftig 22 statt 23 Zigaretten enthalten, aber weiterhin 7 Euro kosten. Auch bei den Marken L&M und Chesterfield würden die Packungen teurer oder enthielten weniger Zigaretten.

    Philip Morris ist nach Angaben des Deutschen Zigarettenverbands die Nummer eins in Deutschland mit annähernd 37 Prozent Marktanteil, gefolgt von Reemtsma mit 25 und BAT mit 19 Prozent. Die Zigarettenindustrie habe im vergangenen Jahr in Deutschland 21,4 Milliarden Euro umgesetzt - davon habe der Staat allerdings 15,7 Milliarden Euro als Tabaksteuer und Mehrwertsteuer kassiert. Drei Viertel des Zigarettenpreises gingen damit an den Fiskus.

    Urheberrecht wird für Wissenschaft und Forschung geändert

    Zum 1. März 2018 werden die Regeln zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Bildung und Forschung geändert. Ziel ist es, in Zeiten der Digitalisierung mehr Rechtssicherheit für Unis und Forscher zu schaffen, so das Bundesbildungsministerium.

    • So können Hochschullehrer künftig einfacher urheberrechtlich geschützte Werke in einen elektronischen Semesterapparat einstellen.
    • Wissenschaftler können große Mengen an Texten mit entsprechender Software analysieren.
    • Zudem können Bibliotheken Kopien von wissenschaftlichen Artikeln auf Einzelbestellung digital versenden. Mehr zu den neuen Regelungen hier.

    Streaming ab Ende März 2018 europaweit ohne Geoblocking möglich

    Positive Neuerung für Streaming-Fans: Bezahlte Dienste wie Netflix, Sky Go oder Spotify lassen sich laut Verbraucherzentrale NRW ab dem 20. März auch im EU-Ausland nutzen, ohne dass die Anbieter dafür zusätzliche Gebühren erheben, oder gatr den Zugang verhindern dürfen. Bisher gab es hier in vielen Fällen Ländersperren, das sogenannte Geoblocking. „Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar“, hieß es dann etwa, wenn man im Italienurlaub ein Bundesliga-Spiel am Tablet sehen wollte.

    Vor gut einem Jahr verabschiedete das Europaparlament eine Verordnung, mit dem das Geoblocking für kostenpflichtige Streamingdienste abgeschafft wurde. Wichtig: Dies gilt nur, wenn man eine begrenzte Zeit im Ausland ist, etwa seinen Urlaub dort verbringt. Und: Gratis im Netz verfügbare Inhalte, etwa Sendungen in den Mediatheken von ARD und ZDF, sind von der Verordnung nicht erfasst. Hier gelten weiterhin die nationalen Regelungen. 

    Neue Regelungen für die Nachnahme

    Viele Menschen bezahlen ihre Käufe beim Online-Shopping per Nachnahme.  Hier gibt es ab 1. März 2018 eine Änderung. Bisher waren bei der Bezahlung per Nachnahme bei der DHL zwei Gebühren fällig, ein Nachnahmeentgelt zusätzlich zum Paketpreis, sowie ein Übermittlungsentgelt. Die Aufteilung wird nun mit Genehmigung der Bundesnetzagentur abgeschafft, stattdessen gibt es nur noch ein einheitliches Entgelt. Diese Änderung ist allerdings vor allem für Online-Händler wichtig, für den Käufer selbst ändert sich im Ablauf wenig.

    eCall-System für Autos wird verpflichtend

    Nur noch bis 31. März 2018 dürfen Autos ohne sogenanntes eCall-System gebaut werden. Ab 1. April ist dieses System dann alle Neuwagen verpflichtend. Das elektronisches Notrufsystem besteht aus einem GPS-Empfänger für die Standortdaten und einer Mobilfunkeinheit. Bei einem Unfall übermittelt das System automatisch die Standortdaten an die Rettungsleitstelle, wodurch die Einsatzkräfte im Zweifelsfall schnell an den Unfallort gelangen.  Bei einem heftigen Aufprall wird der Notruf automatisch ausgelöst. Daneben kann er aber auch manuell durch einen Knopfdruck abgesetzt werden. Mit dem Auslösen des Notrufs wird auch eine Sprachverbindung zur Rettungsleitstelle hergestellt.  (AZ/dpa)

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