Stimmt es, dass die KFZ-Versicherung bei einem Unfall nicht für den Schaden aufkommt, wenn der oder die Fahrer(in) Flip Flops getragen hat?
Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO sagt, dass es in der Straßenverkehrsordnung keine Vorschriften für das Schuhwerk beim Autofahren gibt. Das bedeute, dass einem Autofahrer, der in eine Verkehrskontrolle komme und Flip Flops trage, kein Bußgeld drohe. "Allerdings ist die Gefahr, beim Fahren vom Pedal abzurutschen oder sich in der Fußmatte zu verhaken, mit Flip Flops größer als mit festen Schuhen", betont Mauelshagen.
Laut Straßenverkehrsordnung seien Autofahrer dazu verpflichtet, für die Verkehrssicherheit zu sorgen. Und einige Gerichte seien der Auffassung, dass die Verkehrssicherheit durch leichtes Schuhwerk leidet. "Kommt es zu einem Unfall, übernimmt zwar üblicherweise die Kaskoversicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug. Lässt sich jedoch nachweisen, dass der Unfall auf das Tragen von Flip Flops zurückzuführen ist, kann die Versicherung ihre Leistungen teilweise kürzen." Auf der sicheren Seite sei, wer zum Autofahren auch im Sommer feste Schuhe trage. "Die Flip Flops können ja im Kofferraum auf ihren Einsatz am Badesee oder im Eiscafé warten." AZ