Startseite
Icon Pfeil nach unten
Donauwörth
Icon Pfeil nach unten

Prozess in Augsburg: "Innere Stimmen" befahlen ihm: Töte Franziskas Mörder

Prozess in Augsburg

"Innere Stimmen" befahlen ihm: Töte Franziskas Mörder

    • |

    Innere Stimmen hätten ihm befohlen, Stefan B. zu töten. B., der das Mädchen aus Möckenlohe (Landkreis Eichstätt) grausam erschlagen hatte, wurde im Januar 2015, als er auf seinen Prozess wartete, in der JVA Kaisheim niedergestochen.

    Der Angeklagte, ein 32-Jähriger, der seit November 2014 in Kaisheim einsitzt, sagte vor dem Augsburger Landgericht, dass er gehört habe, dass ein "Kinderficker" in dem Gefängnis sitzt. Innere Stimmen hätten ihm dann befohlen: "Ich soll ihn zerstückeln, ich soll ihn wegmachen."

    Im Gefängnis habe er Stefan B. auf die Tat angesprochen. "In seinen Augen habe ich gesehen, dass er schuldig ist." Bei einem Arztbesuch habe er eine Schere mitgenommen. "Ich musste was tun, um die Stimmen wegzubekommen. Ich konnte mich nicht mehr kontrollieren", so Ali H. (Name geändert) vor Gericht. Zunächst hat er nach eigenen Angaben drei- bis viermal auf sein Opfer eingestochen. "Es hätte mir nichts ausgemacht, wenn er gestorben wäre", sagte Ali H.

    Anschließend sei er von Mitgefangenen in seine Zelle gezerrt worden, wobei er die Schere mitgenommen habe. Wenige Minuten später habe er dann wieder mehrfach auf Stefan B. eingestochen. Insgesamt habe er 15 bis 20 mal zugestochen. Ali H. sagte, dass er schon länger innere Stimmen gehört habe und führte dies auf seinen Drogenkonsum zurück.

    Franziskas Mörder sagte als Zeuge aus

    Stefan B. sagte heute als Zeuge aus. Er wirkte kräftiger als bei seinem Prozess und nahm hinter einer Panzerglaswand Platz, die im Augsburger Landgericht zu seinem Schutz aufgestellt worden war. Stefan B. bestätigte die Aussage des Angeklagten im großen und ganzen. Er sei unvermittelt auf dem Flur angegriffen worden und habe erst nur Schläge gespürt und gar nicht gemerkt, dass ihm der Angreifer Schnittwunden zugefügt hat.

    Als er in seine Zelle zurückkehrte und erneut angegriffen wurde, habe er die Schnittverletzungen bemerkt. Er habe sich noch ein Messer greifen wollen, das auf einem Tisch lag. Aber weil andere Häftlinge dazwischengegangen waren, sei das nicht mehr nötig gewesen. Vorher sei zwischen ihm und dem Angeklagten nichts weiter vorgefallen außer den in Gefängnissen üblichen Sprüchen und Beleidigungen. Nach zehn Minuten war die Befragung von Stefan B. beendet.

    Der Verletzte wurde mit dem Rettungshubschrauber ins Zentralklinikum nach Augsburg gebracht. Er hatte zahlreiche Schnitt- und Stichwunden sowie Kratzer erlitten, die maximal 2,66 Zentimeter tief und nicht lebensgefährlich waren.

    Der Angeklagte ist vermutlich schuldunfähig

    Obwohl die Staatsanwaltschaft Tötungsabsicht sieht und dem Beschuldigten vorwirft, Bauers Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt zu haben, geht es für den 32-Jährigen nicht etwa um versuchten Mord. Da der Täter an Schizophrenie leidet und drogenabhängig ist, liegt wohl Schuldunfähigkeit vor. Laut Staatsanwaltschaft kann nicht ausgeschlossen werden, dass er „nicht in der Lage war, das Unrecht der Taten einzusehen“. Sie beantragt deshalb im Sicherungsverfahren die Unterbringung des 32-Jährigen in einer psychiatrischen Einrichtung. Es sei weiter zu erwarten, dass der Mann kriminelle Taten begeht und somit für die Allgemeinheit gefährlich ist.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden