Im arbeitsrechtlichen Streit um das von der Firma Appl in Wemding gestrichene Urlaubs- und das Weihnachtsgeld haben mehrere Arbeitnehmer einen Erfolg verbucht. Das Landesarbeitsgericht in München entschied, dass das Unternehmen die beiden Leistungen für 2014 bezahlen muss. In diesen Genuss kommen aber nur vier (beim Urlaubsgeld) beziehungsweise sieben (beim Weihnachtsgeld) Mitarbeiter der Tochterfirma m.appl GmbH (Buchbinderei), welche die Lohnkürzung nicht akzeptieren wollten und Klage einreichten.
Wemding