Bäuchlings lag der Schafbock im Stroh. Das Tier war nicht mehr in der Lage aufzustehen, hatte eine handtellergroße Wunde an der Brust, die bis auf den Knochen des Brustbeins reichte. In dieser Situation fanden Mitarbeiter des Veterinäramtes das Tier im März dieses Jahres auf einem Hof in einer nördlichen Landkreisgemeinde vor. Nun stand der 74-jährige Halter des Tieres wegen Tierquälerei durch Unterlassung vor dem Amtsgericht in Dillingen. Er hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt.
Landkreis Dillingen