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Bilder von Nathan Sawaya: hgm-press und ActiveLAW: Abmahnwelle empört Netzgemeinde

Bilder von Nathan Sawaya

hgm-press und ActiveLAW: Abmahnwelle empört Netzgemeinde

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    Nathan Sawaya macht Kunst aus Lego. Eine Anwaltskanzlei mahnt derzeit reihenweise Blogger ab, die Bilder des Künstlers - widerrechtlich, wie es heißt - verwendeten.
    Nathan Sawaya macht Kunst aus Lego. Eine Anwaltskanzlei mahnt derzeit reihenweise Blogger ab, die Bilder des Künstlers - widerrechtlich, wie es heißt - verwendeten. Foto: dpa/Archiv

    Die Empörung ist groß. Gleich mehrere Blogger bekamen in den vergangenen Tagen eine Abmahnung der Anwaltskanzlei ActiveLAW. Der Vorwurf: Sie hätten widerrechtlich Bilder des Lego-Künstlers Nathan Sawaya verwendet. Die Rechte an diesen Bildern lägen bei der Bildagentur hgm-press Michel OHG.

    Wegen der Verstöße sollten die abgemahnten Blogger die Bilder entfernen, Unterlassungserklärungen abgeben - und die Anwaltskosten bezahlen. Den Betroffenen zufolge betrugen diese regelmäßig mehrere tausend Euro.

    Spektakuläre Abmahnungen im Internet

    Mit Abmahnungen im Internet sorgen Firmen, aber auch Privatpersonen häufig für Kopfschütteln und Schlagzeilen - zumal sie oft genug nach hinten losgehen. Hier Beispiele aus den vergangenen Jahren.

    Die Gabriel-Abmahnung: Der damalige Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) mahnt im Jahr 2006 den Blogger Marcel Bartels ab. Ein Nutzer von Bartels Webseite hat eine satirische Bildmontage von Gabriel hochgeladen. Der Politiker sieht darin seine Persönlichkeitsrechte verletzt.

    Die Brötchen-Abmahnung: Ein Blogger veröffentlicht Anfang 2007 auf seiner Webseite ein Foto eines Brötchens. Das hat er allerdings von der Seite marions-kochbuch.de kopiert. Deren Betreiber mahnen den Blogger ab - er soll 6000 Euro bezahlen.

    Die Olympia-Abmahnung: Die Betreiber des Saftblogs bekommen eine Abmahnung des Deutschen Olympischen Sportbunds. Die Blogger hätten illegalerweise die olympischen Ringe verwendet - ein markenrechtlich geschütztes Symbol.

    Die Bahn-Abmahnung: Im Februar 2009 schickt die Deutsche Bahn dem Betreiber von netzpolitik.org eine Abmahnung. Dessen Betreiber Markus Beckedahl hatte ein internes Memo der Bahn veröffentlicht. Das Unternehmen wirft ihm daraufhin "Verrat von Geschäftsgeheimnissen" vor.

    Die Tatzen-Abmahnung: Der Kleidungs-Hersteller Jack Wolfskin geht im Herbst 2009 massiv gegen Hobby-Handarbeiter vor, die im Internet Waren mit Pfotenabdrücken anbieten. Das Tatzen-Logo sei markenrechtlich geschützt, argumentiert die Firma - und gerät dafür in die Kritik.

    Die JAKO-Abmahnungen: Die Sportartikelfirma Jako AG mahnt im August 2009 den Blogger "Trainer" Frank Baade wegen unliebsamer Äußerungen ab. Die Abmahnung wird zum PR-Gau. Angesichts des massiven öffentlichen Drucks muss sich die JAKO AG wenig später entschuldigen.

    Die Augsburg-Abmahnung: Nur, weil er die Internetadresse augsburgr.de für sich registriert hatte, lässt die Stadt Augsburg 2009 einen jungen Blogger abmahnen. Wenig später rudert die Stadt zurück: Der Blogger muss die Kosten nicht bezahlen.

    Die Abgemahnten machen ihrer Wut auf die Kanzlei und deren Mandantschaft seitdem deutlich Luft. Sie sprechen von Abzocke, Abmahnwahnsinn, und werfen der Bildagentur direkt oder indirekt vor, mit den Abmahnungen schlichtweg nur eines zu wollen: Geld verdienen. Mehrere Betroffene schlossen ihre Blogs nach den Abmahnungen sogar ganz. Zumindest vorerst.

    Auftrieb bekamen die abgemahnten Blogger in ihrer Empörung durch die Meldung, dass der Künstler selbst mit den Abmahnungen nichts zu tun habe. Im Gegenteil sei er verwundert und zweifle daran, dass die Bildagentur überhaupt die Rechte an seinen Fotos besitze. ‘My fiance took the photo. My company owns it. We have not sold the rights to it. My lawyer is reviewing this matter. I am not represented by the German law firm who sent the letter. I am not represented by this photo agency. Please spread the word“, zitierte das Blog Nerdcore aus einem Schriftwechsel mit dem Künstler. Übersetzt: Er, Nathan Sawaya,  hätte die Rechte an den abgemahnten Bildern niemals weiterverkauft. Er werde weder von der deutschen Anwaltskanzlei, noch von der Bildagentur vertreten. Und er bitte darum, genau diese Botschaft weiter zu verbreiten.

    Auf Anfrage von Augsburger Allgemeine Online bestätigte die Kanzlei ActiveLAW am Donnerstag die laufenden Abmahnungen. Die HGM-Press Michel OHG aus Berlin kaufe die Nutzungsrechte an Texten und Bildern, um damit Medien zu versorgen. "Leider werden diese Rechte in immer massiverer Form von Urheber- und Nutzungsrechtsverletzern massiv beeinträchtigt", so Anwalt Eugen Klein von ActiveLAW. "Deshalb hat sich auch meine Mandantin dazu entschlossen, gegen Rechtsverletzungen vorzugehen".

    Anwalt: Künstler wollte Vorgehen gegen missbräuchliche Nutzung

    Im vorliegenden Fall gehe es um "weniger als zehn Bilder" des Künstlers Sawaya. Bei diesen "erwarb meine Mandantin das Verwertungsrecht für den deutschsprachigen Raum von der Firma Black Sheep Press aus Deventer Niederlande, die wiederum die Verwertungsrechte von der Firma Nathan Sawaya Inc. zuvor erworben hatte", so Jurist Klein weiter. "Eine vertragliche Vereinbarung des Künstlers mit der Firma Black Seep Press liegt hier vor. Dort hat der Künstler ausdrücklich darauf bestanden, dass gegen missbräuchliche Verwendung vorzugehen ist."

    Kanzlei setzt weiteres Vorgehen aus

    Die Erklärung von Nathan Sawaya, er habe keinerlei Lizenzen erteilt, habe man "mit Verwunderung zur Kenntnis genommen", so der Anwalt der Kanzlei ActiveLAW weiter. "Wir werden natürlich uns darum bemühen, den Sachverhalt aufzuklären. Uns liegt bislang eine ausdrückliche Bestätigung des niederländischen Lizenzgebers vor." Und weiter: "Bis zur weiteren Verifizierung der Rechtekette wird natürlich nicht weiter gegen die vermeintlichen Urheberrechtsverletzer dieses Künstlers vorgegangen."

    Zumindest in einem Fall ist die Kanzlei ActiveLAW wohl tatsächlich schon zurückgerudert. Das Portal Autodino sollte wegen drei - angeblich illegal verwendeten - Bildern insgesamt 19.000 Euro zahlen. WEnig später zog die Kanzlei die Abmahnung zurück und entschuldigte sich, berichtet der Betreiber von Autodino.de: "Die Sache wurde zurückgezogen, weil man in meinem Fall nicht sicher sein könne, die alleinigen Nutzungsrechte an den streitigen Bildern zu haben."

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