Am Donnerstag sprach sich der federführende Handelsausschuss des Europaparlaments mit 19 gegen zwölf Stimmen gegen eine Ratifizierung des Vertrags aus, der Produktpiraterie unterbinden helfen soll. Zuvor hatten drei andere Ausschüsse das Abkommen abgelehnt. Damit gilt als sicher, dass das Plenum das Vorhaben bei der am 4. Juli geplanten Abstimmung endgültig zu den Akten legen wird. Ohne Zustimmung der EU-Volksvertretung können Verträge mit Drittstaaten nicht in Kraft treten.
Nach der erwarteten Ablehnung im Plenum werde ACTA endgültig vom Tisch sein, sagte der SPD-Abgeordnete Bernd Lange. Dann könne bald der Weg für alternative Maßnahmen gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen freigemacht werden. Diese müssten Verletzungen von Grundrechten "unmissverständlich ausschließen" und zugleich die berechtigten Interessen von Kulturschaffenden berücksichtigen.
Grüne: Sieg über Lobbywünsche und Intransparenz
Der deutsche Grüne Jan Philipp Albrecht forderte neue Diskussionen über die künftige Durchsetzung von Marken-, Produkt- und Urheberrechten. Diese müssten angesichts der Verbreitungswege im Internet "ohne Scheuklappen" geführt werden. Notwendig sei eine ehrliche Auseinandersetzung darüber, "welche Rechte wie durchgesetzt werden sollen und können." Die Grünen-Abgeordnete Ska Keller nannte das anstehende Aus für ACTA einen "Sieg über Lobbywünsche und Intransparenz".
Aus für ACTA: Unions-Politiker unzufrieden
Unzufrieden zeigten sich dagegen deutsche Unions-Parlamentarier. "Die heutige Entscheidung gegen ACTA gefährdet mehrere 10.000 Arbeitsplätze in Deutschland und Europa und missachtet das Interesse von vielen Millionen Verbrauchern", erklärten Daniel Caspary (CDU) und Godelieve Quisthoudt-Rowohl (CDU) gemeinsam. "Auch ist die Abstimmung ein Schlag in das Gesicht des Europäischen Gerichtshofs, dessen Urteil über ACTA erst noch aussteht." Besser wäre es gewesen, ACTA nachzuverhandeln, sagte Caspary.
Das von der EU-Kommission ausgehandelte Abkommen soll den Schutz des geistigen Eigentums verbessern, und zwar sowohl in der Realwirtschaft als auch im Internet. Es geht dabei unter anderem um Zollkontrollen, bei denen gefälschte Markenware aus Fernost beschlagnahmt wird. Das Abkommen berührt aber beispielsweise auch illegale Downloads von Musikdateien in einer Tauschbörse im Netz.
Kritiker:ACTA kann Freiheit im Internet beschneiden
Kritiker machen geltend, ACTA könne die Freiheit im Internet beschneiden. Sie befürchten beispielsweise, dass Internetprovider künftig mit der Musikindustrie kooperieren und im Extremfall bei vermuteten Rechtsverstößen den Anschluss sperren. Ausdrücklich vorgesehen ist dies in dem Vertrag aber nicht. Gegner des Abkommens machen zudem geltend, es verstoße gegen europäische Datenschutz-Vorschriften.
Die EU-Kommission hatte das umstrittene Vorhaben vor knapp drei Wochen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Prüfung vorgelegt. Sie reagierte damit auf die zahlreichen Proteste in den EU-Ländern. Auch einige Mitgliedsstaaten sowie die Europäische Datenschutzbehörde (EDBS) hatten Bedenken angemeldet. AZ, dpa, afp