Tausende Internetnutzer bekamen in den vergangenen Tagen Post aus Regensburg. Die Kanzlei U+C schickte ihnen eine oder sogar mehrere Abmahnungen. Die Betroffenen hätten auf der amerikanischen Internetplattform Redtube pornografische Video-Streams angesehen und damit gegen das Urheberrecht verstoßen. Deshalb seien 250 Euro fällig, zu zahlen an eine Firma namens "The Archive" in der Schweiz.
Entsprechend groß ist jetzt die Verunsicherung. Ist das Ansehen von Streams im Internet wirklich illegal? Und wie muss ich auf eine solche Abmahnung reagieren? Wir befragten dazu Udo Vetter, Strafverteidiger in Düsseldorf und einer der bekanntesten Blogger Deutschlands (www.lawblog.de). Vetter rät Betroffenen zur Ruhe. Die Abmahner, glaubt er, "werden furchtbar auf die Nase fallen".
Herr Vetter, im Fall U+C ist von einer regelrechten Abmahnwelle die Rede. Sehen Sie das auch so?
Udo Vetter: Ja, das muss eine riesige Welle gewesen sein. Auch bei uns in der Kanzlei stapeln sich die Anfragen, gerade war ein Nachbar da - mit einer Abmahnung von Urmann + Collegen in der Hand. Gefühlsmäßig würde ich sagen, die Zahl der Abmahnungen von U+C in diesem Fall liegt im fünfstelligen Bereich.
Was ist das Besondere an diesen aktuellen Abmahnungen?
Vetter: Das Besondere ist, dass es diesmal nicht um Filesharing - also das Tauschen von Filmen im Netz - geht, sondern um eine Streaming-Plattform. Rein technisch ist Redtube nichts anderes als zum Beispiel Sky Go, um ein höchst legales Unternehmen zu nennen oder auch Youtube. Dass Nutzer einer solchen Plattform Urheberrechtsverstöße begehen sollen, ist schon erstaunlich.
Ist das Ansehen von Streams im Internet denn illegal?
Vetter: Ich stehe - wie viele Kollegen auch - auf dem Standpunkt, dass das Ansehen von Streams im Internet legal ist. Auch die Staatsanwaltschaften scheinen das so zu sehen. Wenn man mal an den Fall kino.to zurückdenkt - auch da wurden zwar die Betreiber der illegalen Filme-Plattform verurteilt, von den Nutzern wurde aber kein Einziger juristisch verfolgt.
Wie sind die Abmahnungen dann rechtlich einzuschätzen?
Vetter: Ich glaube, dass U+C und diese Firma "The Archive" furchtbar auf die Nase fallen werden. Diese Abmahnungen enthalten gleich drei oder vier rechtliche Hürden, die einen normalen Richter davon abhalten werden, einen Betroffenen zur Zahlung zu verurteilen.
Welche Hürden sind das?
Vetter: Wie gesagt, das Ansehen eines Streams ist meiner Meinung nach kein Urheberrechtsverstoß. Dazu kommt, dass bei Redtube offenbar ja die Porno-Hersteller selbst ihre Filme hochladen. Auch deshalb liegt kein Urheberrechtsverstoß vor. Und: Redtube dürfte auch keine "offensichtlich illegale Quelle" sein, die es laut Gesetzgeber braucht, um Schadensersatz von Nutzern fordern zu können.
Das Landgericht Köln sieht das offenbar anders. Die Richter haben angeordnet, dass die Nutzerdaten an U+C herausgegeben werden müssen.
Vetter: Ich glaube, dass die Kölner Richter gar nicht verstanden haben, dass es in diesem Fall nicht um normales Filesharing geht, sondern um Video-Streams. Anders kann ich mir das nicht erklären.
Das nutzt den Betroffenen der U+C-Abmahnungen wenig. Was sollten diese jetzt tun?
Vetter: Zunächst einmal ruhig bleiben und vor allem nicht wegen der kurzen Fristen in Panik geraten. U+C ist eine Kanzlei, die auf psychologische Kriegsführung setzt. Kurze Fristsetzungen und Drohungen sollen die Betroffenen unter Druck setzen und zur schnellen Zahlung bewegen. Dem kann man entgegenwirken: Schicken Sie eine Mail oder ein Fax an die Kanzlei, erklären Sie, dass Sie planen, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen und bitten Sie um Fristverlängerung. Dann ist erstmal der Zeitdruck draußen und Sie können in Ruhe das weitere Vorgehen planen.
Und dann - die Unterlassungserklärung unterschreiben und zahlen?
Spektakuläre Abmahnungen im Internet
Mit Abmahnungen im Internet sorgen Firmen, aber auch Privatpersonen häufig für Kopfschütteln und Schlagzeilen - zumal sie oft genug nach hinten losgehen. Hier Beispiele aus den vergangenen Jahren.
Die Gabriel-Abmahnung: Der damalige Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) mahnt im Jahr 2006 den Blogger Marcel Bartels ab. Ein Nutzer von Bartels Webseite hat eine satirische Bildmontage von Gabriel hochgeladen. Der Politiker sieht darin seine Persönlichkeitsrechte verletzt.
Die Brötchen-Abmahnung: Ein Blogger veröffentlicht Anfang 2007 auf seiner Webseite ein Foto eines Brötchens. Das hat er allerdings von der Seite marions-kochbuch.de kopiert. Deren Betreiber mahnen den Blogger ab - er soll 6000 Euro bezahlen.
Die Olympia-Abmahnung: Die Betreiber des Saftblogs bekommen eine Abmahnung des Deutschen Olympischen Sportbunds. Die Blogger hätten illegalerweise die olympischen Ringe verwendet - ein markenrechtlich geschütztes Symbol.
Die Bahn-Abmahnung: Im Februar 2009 schickt die Deutsche Bahn dem Betreiber von netzpolitik.org eine Abmahnung. Dessen Betreiber Markus Beckedahl hatte ein internes Memo der Bahn veröffentlicht. Das Unternehmen wirft ihm daraufhin "Verrat von Geschäftsgeheimnissen" vor.
Die Tatzen-Abmahnung: Der Kleidungs-Hersteller Jack Wolfskin geht im Herbst 2009 massiv gegen Hobby-Handarbeiter vor, die im Internet Waren mit Pfotenabdrücken anbieten. Das Tatzen-Logo sei markenrechtlich geschützt, argumentiert die Firma - und gerät dafür in die Kritik.
Die JAKO-Abmahnungen: Die Sportartikelfirma Jako AG mahnt im August 2009 den Blogger "Trainer" Frank Baade wegen unliebsamer Äußerungen ab. Die Abmahnung wird zum PR-Gau. Angesichts des massiven öffentlichen Drucks muss sich die JAKO AG wenig später entschuldigen.
Die Augsburg-Abmahnung: Nur, weil er die Internetadresse augsburgr.de für sich registriert hatte, lässt die Stadt Augsburg 2009 einen jungen Blogger abmahnen. Wenig später rudert die Stadt zurück: Der Blogger muss die Kosten nicht bezahlen.
Vetter: Ich werde meinen Mandaten wohl empfehlen, zu bestreiten, den Urheberrechtsverstoß begangen zu haben, gleichzeitig aber die Unterlassungserklärung für die Zukunft abzugeben - und die geforderten Kosten nicht zu bezahlen. Damit reduziert sich der Streitwert bei den aktuellen Abmahnungen auf stolze 15,50 Euro. Das kann keine Kanzlei kostendeckend durchziehen.
Wie sinnvoll ist es, sich mithilfe eines Anwalts zu wehren?
Vetter: Das können Sie natürlich tun. Man muss dazu aber sagen, dass Urmann+Collegen als aggressive Anwälte gelten. Die werden Ihnen weiter Mahnungen schicken, wenn Sie nicht zahlen. Dabei wird es allerdings keinen Unterschied machen, ob Sie einen Anwalt haben oder nicht - die drohen auf jeden Fall.
Wie wahrscheinlich sind Klagen der U+C oder einstweilige Verfügungen?
Vetter: Das wird sich U+C genau überlegen. Die wissen ja auch: Wenn die erste einstweilige Verfügung nicht erlassen wird, weil ein Richter das ablehnt, dann steht das in allen Medien, bei der Augsburger Allgemeine ebenso wie im lawblog. Und dann sinkt die Zahl der Sofortzahler drastisch.
Manche werden sich sicherer fühlen, wenn sie die 250 Euro zahlen - auch wenn sie sich keiner Schuld bewusst sind.
Vetter: Mag sein. Aber man sollte sich bewusst sein, dass man sich damit keine Ruhe erkauft. Im Gegenteil: Die Erfahrung zeigt, dass Internetnutzer, die eine Abmahnung akzeptieren, ziemlich schnell die Nächste bekommen. Denn sie gelten dann bei Abmahnanwälten als leichte Opfer.