Ein Berufungsgericht machte zumindest den Weg dafür frei. Jetzt ist wieder die kalifornische Richterin Lucy Koh am Zug, die das Konkurrenzgerät zu Apples iPad im Juni per einstweiliger Verfügung vom US-Markt verbannt hatte.
In dem von Samsung haushoch verlorenen Patentprozess vor Kohs Gericht in San Jose war der "Freispruch" für das Galaxy Tab 10.1 der einzige Lichtblick für die Südkoreaner. Die Richterin weigerte sich vor rund zwei Wochen dennoch, das vorläufige Verkaufsverbot für den Tablet-Computer aufzuheben. Zur Begründung verwies sie vor allem auf Samsungs Widerspruch beim Berufungsgericht, dessen Entscheidung sie nicht vorgreifen könne. Dieses Hindernis ist jetzt ausgeräumt. Allerdings hatte Koh auch darauf hingewiesen, dass die Geschworenen-Entscheidung noch nicht endgültig bestätigt sei.
Das Galaxy Tab 10.1 von 2011 ist zwar schon ein relativ altes Modell, könnte von Samsung aber immer noch verkauft werden. Apple war es im vergangenen Jahr auch in Deutschland gelungen, das Gerät aus dem Handel zu nehmen, allerdings gaben die Richter für die modifizierte Version 10.1N grünes Licht. (dpa)
Entscheidung des Berufungsgerichts
Vorheriger Beschluss von Richterin Koh