Facebook darf von seinen Nutzern weiterhin die Anmeldung mit ihrem echten Namen verlangen. Der Kieler Datenschützer Thilo Weichert musste in seinem Kampf um Pseudonyme für Facebook-Nutzer auch in der zweiten Instanz eine Schlappe einstecken. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig lehnte die Beschwerden von Weicherts Unabhängigem Landeszentrum für Datenschutz (ULD) gegen zwei Entscheidungen des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts ab.
Datenschutz im sozialen Netzwerk
Die Richter hatten entschieden, dass für den Datenschutz in dem Sozialen Netzwerk hierzulande Irland zuständig sei, weil dort die Datenverarbeitung stattfinde. Das Oberverwaltungsgericht schloss sich dieser Auffassung an. Damit gelten die Eilanträge von Facebook gegen Weicherts Verordnungen von Dezember 2012 weiter.
Facebook steht auf Klarnamen
Facebook-Partys und ihre Folgen – eine Chronik
Juni 2011: Auf ungewollte Art und Weise lädt die 15-jährige Thessa aus Hamburg-Bramfeld auf Facebook ein Millionenpublikum zu ihrem 16. Geburtstag ein und verspricht die „Party des Jahres“.
Etwa 15.000 Menschen aus ganz Deutschland kündigen sich via Facebook an, 1600 kommen tatsächlich in das beschauliche Wohngebiet.
Tessa selbst ist gar nicht zu Hause, die Eltern engagieren einen privaten Sicherheitsdienst, um das Haus abzusichern. Die Polizei ist mit vielen Beamten vor Ort, dennoch kommt es zu Ausschreitungen.
Elf Personen werden wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Widerstand gegen die Polizei vorübergehend festgenommen.
Im Landkreis Fürth lädt eine 14-Jährige zu einer Party ins Haus der Großeltern, die gerade verreist sind. 70 ungebetene Gäste kommen, randalieren und betrinken sich zum Teil bis zur Besinnungslosigkeit.
In Wuppertal gerät ein kleines Straßenfest außer Kontrolle: 800 Leute folgen einem Aufruf bei Facebook und wollen mitfeiern. Die Lage eskaliert und die Polizei wird mit Feuerwerkskörpern beschossen. Bilanz: 41 Festnahmen und 16 Verletzte.
23. Juli 2011: Im Saarland lädt ein 16-Jähriger irrtümlich öffentlich zu einer Hausparty. Er sagt die Party zwar wieder ab und verreist mit den Eltern. Trotzdem kommen bis zu 2000 Feierwütige und hinterlassen in dem Wohngebiet 50.000 Euro Schaden.
30. Mai 2012: Rund 120 Jugendliche verabreden sich spät abends im Riemer Park in München, um einen Geburtstag zu feiern. Erst ein Großaufgebot der Polizei kann die Lage unter Kontrolle bringen.
8. Juni 2012: Ein 18-Jähriger lädt 3000 Leute zu einer Party in die Wohnung eines gleichaltrigen Ebersbergers ein. 150 Jugendliche kommen, 30 von ihnen randalieren in der Wohnung des 18-Jährigen. Die Gruppe zieht danach durch die Ebersberger Innenstadt und randaliert dort ebenfalls.
Weichert hatte Facebook aufgefordert, gemäß dem deutschen Telemediengesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz den Nutzern auch eine Registrierung mit Pseudonym zu erlauben. Facebook besteht dagegen auf der Angabe von Klarnamen. Weichert drohte mit einem Zwangsgeld in Höhe von jeweils 20 000 Euro gegen den US-Konzern und die europäische Niederlassung. Der Datenschützer ist als scharfer Kritiker von Facebook bekannt und geht unter anderem gegen die "Gefällt mir"-Schaltfläche des Online-Netzwerks vor - bisher mit wenig Erfolg. (dpa)