Das Mobilfunkunternehmen Vodafone geschrumpft: Weniger Kunden darf nicht mehr mit "grenzenlosem Surfen" für seinen Mobilfunktarif werben, solange es die Streit um Surftempo: Verbraucherzentrale mahnt Telekom. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf und entsprach damit einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), wie die Organisation am Freitag in Berlin mitteilte.
Vodafone: Werbeslogan irreführend für den Kunden
Vodafone hatte demnach seinen Smartphone-Tarif "RedM" mit den Worten "ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen" beworben. Allerdings waren sogenannte Peer-to-Peer-Verbindungen wie etwa zum Chatten über Facebook und Skype oder zu Dateitauschbörsen sowie YouTube nur gegen einen Aufpreis von 9,95 Euro im Monat zu haben. Davon erfuhren die Kunden erst im Kleingedruckten oder nach mehreren Klicks auf Fußnoten am unteren Bildrand.
Internetnutzung bei fast allen großen Anbietern beschränkt
Was bedeutet "Netzneutralität"?
Die beiden Bestandteile des Wortes, "Netz" und Neutralität", verraten den Sinn des Wortes. Das Netz eines Anbieters soll neutral gegenüber den Inhalten sein und alle gleich behandeln - egal, wer diese stellt.
Ein netzneutraler Internetanbieter schickt alle Datenpakete mit der selben Geschwindigkeit zum Empfänger, unabhängig davon, ob sich in ihnen eine E-Mail oder ein Video befindet.
Man könnte die Netzneutralität also als eine Art "Gleichberechtigung im Internet" bezeichnen. Ressourcen sollen nicht diskriminiert werden.
Gefährdet ist die Netzneutralität, wenn ein Anbieter eigene Dienste über die anderer stellt, oder Geld von Internetdiensten verlangt, damit diese sein Netz nutzen dürfen.
Ein Streit um die Netzneutralität entbrannte 2013. Die Telekom kündigte an, die Geschwindigkeit von Flatrates ab einer erreichten Datenmenge zu drosseln.
Da hauseigene Dienste wie "Telekom Entertain" von der Drosselung ausgeschlossen sind, monierten Kritiker, die Telekom würde eigene Dienste bevorzugt behandeln.
Laut einer Umfrage des vzbv beschränken bis auf ein Angebot fast alle großen Anbieter die Internetnutzung. vzbv-Vorstand Gerrd Billen bezeichnete dies als "Zwei-Klassen-Gesellschaft" im Internet: Jeder habe Anspruch auf einen Wie viel Gigabyte braucht der Mensch? und Inhalten. Die Bundesregierung müsse die Netzneutralität deshalb gesetzlich verankern, erklärte Billen. afp