Bei der Veröffentlichung eines Links auf Facebook sollten Nutzer auf die Vorschau eines dort eingebunden Fotos verzichten. Wie der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke am Freitag mitteilte, wurde erstmals ein Facebook-Nutzer abgemahnt, weil in der Vorschau eines von ihm geteilten Links ein urheberrechtlich geschütztes Bild zu sehen war. Der Anwalt der Fotografin habe von dem Betreiber der Facebook-Seite verlangt, das Bild zu entfernen, eine Unterlassungserklärung abzugeben, Schadenersatz zu zahlen und die Abmahnkosten zu erstatten - zusammengenommen Kosten in Höhe von etwa 1800 Euro.
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Die automatisch angebotene Bilder-Vorschau beim Veröffentlichen von Links auf Facebook biete "ein großes Abmahnpotenzial", warnte Solmecke. Für eine Urheberrechtsverletzung auf Profilseiten von Internet-Netzwerken komme es nicht darauf an, wo das Bild "physikalisch liegt", sondern wer es in seine Seite eingebunden habe. Bietet allerdings der Homepage-Betreiber mit einem sogenannten "Teilen"-Knopf von sich aus an, einen Link auf Facebook zu posten, dann sei auch das Anzeigen des Vorschau-Bildes unproblematisch.
Anwalt rät dazu, Profil nicht öffentlich zu machen
10 Fakten zu Facebook
Facebook ist ein soziales Netzwerk mit Sitz in Palo Alto, Kalifornien.
Das Projekt war im Jahr 2004 zum ersten Mal öffentlich zugänglich.
Der Gründer des Kontaktnetzwerkes ist Mark Zuckerberg.
Mitglied kann jeder werden, der nach eigenen Angaben mindestens 13 Jahre alt ist.
Im Jahr 2010 soll Facebook bereits zwei Milliarden Dollar eingenommen haben.
Die Nutzung ist kostenlos. Einnahmen werden nur über das (personalisierte) Werbegeschäft erwirtschaftet.
2011 bekam das Unternehmen zusammen mit Apple den Negativpreis Big Brother Award.
Der Name von Mark Zuckerbergs Unternehmen orientiert sich an Büchern, die es an US-Unis teilweise gibt. Sie sollen eine Orientierung auf dem Campus erleichtern.
Im Herbst 2012 hatte Facebook über eine Milliarde Nutzer.
Facebook ging am 18. Mai 2012 an die Börse. Es war der größte Börsengang eines Internet-Unternehmens in der Geschichte.
Solmecke rät Internetnutzern angesichts drohender Abmahnungen, die eigene Facebook-Seite nicht öffentlich, sondern nur für Freunde sichtbar zu machen. Außenstehende hätten dann von vornherein "keine Möglichkeit, das Abmahnpotenzial eines Facebook-Auftrittes zu prüfen". Wer sein Profil öffentlich nutze und Links teilen möchte, sollte lieber auf das Anzeigen des Vorschau-Bildes verzichten. afp/AZ