In dem Fall geht es um einen Spanier, der vom Internetdienst Google verlangt, seinen Namen vom Index der Suchmaschine zu löschen. Ein spanisches Gericht, das den Fall verhandelt, hatte dem EuGH mehrere Fragen zur Auslegung des EU-Datenschutzgesetzes vorgelegt. Bei mündlichen Verhandlungen des EuGH werden üblicherweise keinen neuen Argumente vorlegt. Das Urteil wird zu einem späteren Termin fallen. (dpa)
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