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Computer: Zweite Runde im Streit um Tablet-Computer

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Zweite Runde im Streit um Tablet-Computer

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    Vor dem Landgericht hatte Apple wegen der äußeren Ähnlichkeit des Samsung-Geräts Galaxy Tab 10.1 mit einem von

    Der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke ließ erst nach fast zwei Stunden auspacken und hielt die beiden Tablets in die Höhe. Das war der Moment des Apple-Anwalts: Eine US-

    Die Einfachheit des "Kult-Produkts" iPad sei dessen Erfolgsmerkmal und deswegen nicht weniger, sondern besonders schutzwürdig, argumentiert Apple: "Die Einfachheit suggeriert auch computerfernen Menschen: Damit kann auch ich mich der Computerwelt nähern."

    Der Vorsitzende Richter bekannte: "Es ist auch schön". Er dämpfte jedoch zugleich die Erwartungen der Apple-Vertreter: "Dem Streben nach Flachheit muss Rechnung getragen werden können." Meint: Flach darf auch ein Samsung-Gerät sein. Etwas später durfte die Apple-Seite aber erneut frohlocken: Alle anderen Produkte auf dem Markt seien eindeutig weiter vom iPad entfernt als das Samsung-Gerät, befand Berneke.

    Der Senat kenne die Akten vollständig, versicherte Berneke, als sich die Parteien über Zeitschriftenartikel zu streiten begannen: "Weltanschauung, Glaubenskriege - alles ist gelesen worden."

    Inzwischen ist Samsung mit dem abgeänderten Nachfolger Galaxy Tab 10.1N auf dem Markt. Auch dieses Gerät wird von Apple angegriffen. Das Design des modifizierten Samsung-Modells sei immer noch zu nah am iPad und verletze damit die Rechte des US-Konzerns. Das Landgericht Düsseldorf soll an diesem Donnerstag über einen Verbotsantrag auch für die neue Version verhandeln.

    Apple hatte sich im Jahr 2004 Design-Elemente seines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Die Verfahren in Düsseldorf sind Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung.

    Während Apple wegen der Anleihen beim Design in der zweiten Instanz in Düsseldorf sogar ein europaweites Verbot des Samsung-Tablets anstrebt, vertreten die Samsung-Anwälte die Auffassung, dass die Entscheidung der Düsseldorfer Richter nur bundesweite Wirkung entfalten kann.

    Daneben bemühten sich die Samsung-Leute, die angeblichen Unterschiede beider Geräte herauszuarbeiten: Von der "robusten, nüchternen Wannenform" des iPads und der "zierlichen Etui-Form" des Galaxy 10.1 ist die Rede.

    Außerdem argumentierten die Südkoreaner, dass Apple keine Eilbedürftigkeit geltend machen könne, weil das Design des Galaxy 10.1 bereits deutlich vor dem deutschen Verkaufsstart auf der Website zu sehen gewesen sei. Auch gebe es bereits ältere Design-Beispiele, dadurch sei der erst später beantragte Schutz sogenanntes Geschmacksmuster nichtig. Das Düsseldorfer Landesgericht konnte Samsung mit diesen Argumenten seinerzeit nicht überzeugen. Bei einem Richter in den Niederlanden stieß der Verweis auf frühere Ideen hingegen auf Zuspruch. (dpa)

    Landgericht Düsseldorf zum Urteil

    Klageschrift von Apple in Düsseldorf

    Apple-Geschmacksmuster

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