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Prozess: Zugunglück von Bad Aibling: Fahrdienstleiter muss ins Gefängnis

Prozess

Zugunglück von Bad Aibling: Fahrdienstleiter muss ins Gefängnis

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    Nach dem verheerenden Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten ist der Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
    Nach dem verheerenden Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten ist der Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Foto: Peter Kneffel/dpa

    Nach dem verheerenden Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten ist der Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bahnmitarbeiter ist der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, wie das Landgericht Traunstein am Montag befand. Bei dem Zusammenstoß zweier Züge am 9. Februar in Oberbayern waren außerdem fast 90 Menschen teils lebensgefährlich verletzt worden. Das Gericht sprach von einem der erschreckendsten

    Zu Prozessbeginn hatte der Bahnmitarbeiter gestanden, bis kurz vor dem Zusammenstoß der beiden Züge am 9. Februar in dem oberbayerischen Kurort das Fantasy-Rollenspiel "Dungeon Hunter5" auf seinem Handy gespielt zu haben. Dabei geht es um das Töten von Dämonen. Die Vorschriften der Deutschen Bahn verbieten jedoch die private Nutzung von Smartphones im Dienst.

    Vom Spielen abgelenkt stellte der Fahrdienstleiter an jenem Unglücksmorgen mehrere Signale im Stellwerk falsch, wie die mehrtägige Beweisaufnahme im Prozess das Ermittlungsergebnis bestätigte. Beim Absetzen eines Notrufes drückte der 40-Jährige zu allem Unglück auch noch eine falsche Taste. Der Alarm erreichte die Lokführer nicht. Der Frontalzusammenstoß auf eingleisiger Strecke war daraufhin nicht mehr zu verhindern.

    Verteidigung plädierte für Bewährungsstrafe

    An einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung hatte nach sechs Verhandlungstagen kein Zweifel mehr bestanden. Denn selbst die Verteidiger des Fahrdienstleiters räumten dies ein. Allerdings hielten sie eine Bewährungsstrafe für ausreichend. Allenfalls kam für die Anwälte eine Haftstrafe von maximal zweieinhalb Jahren infrage.

    Die schwersten Zugunglücke in Deutschland

    Mai 2018: In Aichach kracht ein Nahverkehrszug in einen im Bahnhof stehenden Güterzug. Der Lokführer und ein Fahrgast sterben.

    Februar 2016: Bei Bad Aibling im Landkreis Rosenheim stoßen zwei Nahverkehrszüge zusammen. Zwölf Männer sterben, über 100 werden verletzt.

    August 2014: In Mannheim rammt ein Güterzug einen Eurocity mit 250 Passagieren - zwei Waggons stürzen um, 35 Menschen werden verletzt. Der Lokführer des Güterzugs hatte ein Haltesignal übersehen.

    September 2012: Ein Intercity entgleist beim Verlassen des Stuttgarter Hauptbahnhofs. Acht Menschen werden verletzt. Bereits im Juli war an gleicher Stelle ein IC aus den Gleisen gesprungen. Ursache waren jeweils defekte Puffer an den Waggons.

    April 2012: Eine Regionalbahn stößt bei Offenbach (Hessen) mit einem Baukran-Zug zusammen. Drei Menschen werden getötet, 13 verletzt.

    September 2006: Ein Transrapid kollidiert in Lathen im Emsland mit einem Werkstattwagen. Von den 31 Fahrgästen und den zwei Mitarbeitern im Reinigungsfahrzeug verlieren 23 Menschen ihr Leben. Elf Personen werden schwer verletzt. Seither wurde der Versuchsbetrieb der Magnetschwebebahn nicht wieder aufgenommen.

    Juni 2003: Auf der Strecke zwischen Niederstetten und Schrozberg stoßen zwei Regionalzüge zusammen. Sechs Menschen sterben.

    Februar 2000: Ein Nachtexpress entgleist in Bühl bei Köln. 52 Menschen werden verletzt, sechs sterben.

    Juni 1998: In Eschede kracht ein ICE gegen einen Brückenpfeiler. Insgesamt sterben 101 Menschen. Hunderte sind teilweise schwer verletzt.

    Juli 1997: Bei Marburg verliert ein Güterzug Stahlrohre. Eines durchbohrt die Seite des entgegenkommenden Nahverkehrszuges. Sechs Menschen verlieren dabei ihr Leben.

    November 1992: In Northeim entgleist ein Güterzug, weil sich ein Puffer gelöst hatte. Elf Meschen kommen ums Leben, 52 werden zum Teil schwer verletzt.

    Februar 1990: 17 Menschen verlieren ihr Leben, als in Rüsselsheim zwei S-Bahnen frontal zusammenstoßen. Die Schuld lag beim Zugführer, der ein Haltesignal übersehen hatte.

    Januar 1988: Ein Schnellzug, der zwischen Leipzig und Stralsund verkehrt, kollidiert mit einem sowjetischen Panzer. Der Zusammenstoß kostet sechs Menschen das Leben.

    Februar 1984: Dichter Nebel behindert die Sicht. Im Bahnhof von Hohenturm bei Halle übersieht der Lokführer eines Schnellzuges ein Signal und fährt auf einen Personenzug auf. Elf Tote sind zu beklagen.

    Juni 1975: 41 Tote und zahlreiche Verletzte fordert der Zusammenstoß zweier Eilzüge auf einem eingleisigen Streckenabschnitt zwischen München und Lenggries.

    Juli 1971: In der Nähe von Freiburg im Breisgau entgleist ein D-Zug mit viel zu hoher Geschwindigkeit in einer Kurve. Anschließend stürzt er die Böschung hinunter und zerstört ein Wohnhaus. 23 Menschen sterben und 121 werden verletzt.

    Mai 1971: Zwischen Wuppertal und Radevormwald kollidieren ein Güterzug und ein Schienenbus frontal. Der Zusammenstoß fordert 46 Tote, darunter 41 Schüler aus Radevormwald.

    Juli 1967: Das schwerwiegendste Schienenunglück der DDR ereignete sich an einem Bahnübergang bei Magdeburg. Ein Minol-Tanklaster überfährt eine halb geöffnete Schranke und wird von einem Zug gerammt. 15.000 Liter Benzin explodieren. Fast 100 Menschen finden den Tod.

    Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen vier Jahre Gefängnis beantragt. Die Hinterbliebenen der Todesopfer und verletzten Passagiere schlossen sich als Nebenkläger dieser Forderung im Wesentlichen an. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre. Das Gericht betonte bei seinem Urteilsspruch, alle Beteiligten hätten zu einem "ruhigen und sachlichen Verhandlungsstil" beigetragen. dpa

    Bekannt wurde in dem Prozess auch, dass die Bahn auf der Unglücksstrecke seit mehr als 30 Jahren veraltete Signaltechnik einsetzt. Eine Vorschrift von 1984, zusätzliche Anzeigen zu installieren, war nicht umgesetzt worden, wie ein Unfallexperte des staatlichen Eisenbahn-Bundesamtes aussagte. Die Bahn muss dies aber nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten tun. dpa

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