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NSU-Prozess: Zschäpes Verteidiger kritisieren Vernehmungsmethode

NSU-Prozess

Zschäpes Verteidiger kritisieren Vernehmungsmethode

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    Im NSU-Prozess haben die Verteidiger von Beate Zschäpe (Mitte) heute die Vernehmungsmethode des Oberlandesgerichts München kritisiert.
    Im NSU-Prozess haben die Verteidiger von Beate Zschäpe (Mitte) heute die Vernehmungsmethode des Oberlandesgerichts München kritisiert. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Anlass war am Dienstag die Befragung eines Schweizer Polizisten. Dieser hatte gegen einen mutmaßlichen Mittelsmann bei der Beschaffung der Mordwaffe vom Typ "Ceska" ermittelt.

    Der Polizist sollte über eine Vernehmung dieses Mannes aus dem Jahr 2007 Auskunft geben, erinnerte sich aber nicht mehr an Einzelheiten. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl las ihm daher immer wieder Passagen aus dem Vernehmungsprotokoll vor, woraufhin der Polizist sagte: "Wenn es da so steht, dann wird es so gewesen sein."

    Dagegen protestierte Zschäpes Verteidiger Wolfgang Stahl: Vorhalte aus Vernehmungsprotokollen seien nur zulässig, um das Gedächtnis aufzufrischen, nicht aber, um schriftliche Unterlagen als Beweismittel in den Prozess einzubringen. Das Gericht wies den Protest zwar zurück, verzichtete aber in der weiteren Vernehmung überwiegend auf Vorhalte.

    Der mutmaßliche Mittelsmann habe nach eigenen Angaben von der "Ceska" nichts gewusst, sagte der Polizist. Dass sie mit einem auf seinen Namen lautenden Waffenerwerbsschein gekauft wurde, habe er sich nicht erklären können. Diese Waffe war von den NSU-Terroristen bei neun ihrer zehn Morde verwendet worden.  dpa

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