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NSU-Prozess: Wurde die NSU-Mordwaffe von zwei Schweizern eingeschleust?

NSU-Prozess

Wurde die NSU-Mordwaffe von zwei Schweizern eingeschleust?

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    Die Angeklagte Beate Zschäpe am Dienstag im Oberlandesgericht in München.
    Die Angeklagte Beate Zschäpe am Dienstag im Oberlandesgericht in München. Foto: Peter Kneffel (dpa)

    Im Münchner NSU-Prozess hat ein Schweizer Staatsanwalt den Verdacht der Bundesanwaltschaft bestätigt, dass die Mordwaffe von zwei Schweizern legal erworben und in illegale Kreise eingeschleust wurde. Einer der mutmaßlichen Zwischenhändler habe ausgesagt, der Käufer der "Ceska"-Pistole habe nicht über den Preis verhandelt, berichtete der Zeuge am Mittwoch aus einer Vernehmung nach dem Auffliegen des NSU-Trios.

    Mit der Waffe neun der zehn NSU-Opfer getötet

    Der Aussage zufolge habe der Käufer erklärt, die Waffe solle nach Deutschland exportiert werden. "Für gewisse Kreise" dort sei es schwer, an Waffen zu kommen.  Mit der "Ceska" soll der "Nationalsozialistische Untergrund" neun seiner zehn Opfer getötet haben. Hauptangeklagte im Münchner Prozess ist die Überlebende des NSU-Trios, Beate Zschäpe. dpa

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