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Franziska-Prozess: Wenn der Opferschutz zum Täterschutz wird

Franziska-Prozess

Wenn der Opferschutz zum Täterschutz wird

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    Stefan B. während der Verhandlung: Im Franziska-Prozess werden viele Details im Geheimen besprochen.
    Stefan B. während der Verhandlung: Im Franziska-Prozess werden viele Details im Geheimen besprochen. Foto: Armin Weigel, dpa

    Opfer und Zeugen, die vor Gericht intime Details ausbreiten sollen, müssen geschützt werden vor unzumutbarer Zurschaustellung ihrer Privatsphäre. Das ist keine Frage. Diesen Schutz durch den Staat hat die Öffentlichkeit zu respektieren. Erst recht dann, wenn es sich um Minderjährige handelt, wie im Mordprozess Franziska. In dessen Rahmen werden drei weitere Anklagepunkte wegen sexuellen Missbrauchs anderer Mädchen verhandelt. Der Staat trägt dem Anspruch der Betroffenen verstärkt Rechnung durch ein neues Gesetz, das im Januar in Kraft getreten ist und in solchen Fällen den Ausschluss der Öffentlichkeit verlangt. Dass das Landgericht Ingolstadt alles vermeidet, wegen eines Verstoßes gegen dieses Gesetz ein Revisionsverfahren zu riskieren, ist nachvollziehbar.

    Franziska-Prozess: Opferschutz wird zum Täterschutz

    Doch zeigt sich am Franziska-Prozess, wie problematisch dieses Gesetz sein kann. Denn hier wird Opferschutz zum Täterschutz. Indem wesentliche Teile im stillen Kämmerchen stattfinden, werden der Öffentlichkeit Informationen über den Mörder vorenthalten und über die juristische Auseinandersetzung mit der Materie. Informationen, auf die sie aber Anspruch hat.

    Der Mordfall Franziska

    Der Fall Franziska begann im Februar 2014: Am Nachmittag des 16. Februar entdeckten Angler die Leiche eines Mädchens in einem Weiher bei Neuburg-Zell.

    Bei dem Mädchen handelte es sich um die zwölfjährige Franziska aus Möckenlohe. Ihre Eltern hatten sie bereits am Tag zuvor vermisst gemeldet, weil sie von einem Ausflug mit Freundinnen nicht zurückgekehrt war.

    Der mutmaßliche Täter war schnell ermittelt: Noch in der Nacht desselben Tages fasste die Neuburger Polizei den verdächtigen Stefan B. nach einer wilden Verfolgungsjagd.

    Der damals 26 Jahre alte Stefan B. soll Franziska auf dem Nachhauseweg von Nassenfels auf dem Radweg abgefangen, sexuell missbraucht und mit einem Holzscheit erschlagen haben.

    Bereits unmittelbar nach seiner Festnahme, als ihn die Polizei mit dem Tatvorwurf konfrontierte, hatte Stefan B. ein Teilgeständnis abgelegt. Darin hat er grundsätzlich zugegeben, Franziska umgebracht zu haben.

    Wie er das getan hat, wie der Ablauf der Ereignisse am Tattag im Einzelnen war, was sein Motiv war und wo er letztlich das Mädchen getötet hat – darüber schwieg sich Stefan B. seither beharrlich aus.

    Der Prozess gegen Stefan B. sollte eigentlich im Januar 2015 beginnen. Doch bei einer Attacke eines Mithäftlings wurde der bis dahin in der JVA Kaisheim untergebrachte mutmaßliche Täter schwer verletzt. Er musste mit 17 Stichverletzungen ins Krankenhaus gebracht werden.

    Ab Februar 2015 wurde dann verhandelt. Die Anklage lautet - neben einer Reihe weiterer Straftaten - Mord.

    Stefan B. soll 2013 eine 21-jährige Bekannte vergewaltigt haben und über soziale Netzwerke im Internet sexuelle Kontakte zu mehreren Mädchen unter 14 Jahren gesucht und gepflegt haben. Außerdem soll er sich im Januar 2014 an einem weiteren 13-jährigen Mädchen vergangen haben.

    Stefan B. räumte am zweiten Verhandlungstag die Tat ein.

    Das Urteil im Prozess soll nach 20 Verhandlungstagen Ende Mai verkündet werden.

    Das wichtige psychiatrische Gutachten über den Angeklagten wurde hinter verschlossenen Türen erstattet. Ebenso wird es mit den Plädoyers sein. Sogar die Urteilsbegründung darf die Öffentlichkeit wohl nicht hören. So wird das Vertrauen in die Justiz erschüttert. Rechtssprechung muss transparent sein, nicht geheim. Zumal dann nicht, wenn der schutzwürdige Teil eines Prozesses gefühlte drei Prozent ausmacht. Denn im Wesentlichen geht es ja um Franziska, deren Ermordung eine ungeheuere Dimension hat. Auf diese juristische Aufarbeitung hat die Öffentlichkeit einen Anspruch. Und dem wird die restriktive Anwendung des Gesetzes nicht gerecht.

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