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Bayern: Welche Chancen hat ein Volksbegehren zur Cannabis-Freigabe?

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Welche Chancen hat ein Volksbegehren zur Cannabis-Freigabe?

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    Ein Volksbegehren soll die Freigabe von Haschisch in Bayern durchsetzen.
    Ein Volksbegehren soll die Freigabe von Haschisch in Bayern durchsetzen. Foto: Andreas Gebert, dpa

    Ein Volksbegehren soll die Freigabe von Haschisch in Bayern durchsetzen. Die Initiatoren haben nach eigenen Angaben bereits über 20.000 Unterschriften gesammelt und wollen nun für den Endspurt mobilisieren. Doch welche Erfolgsaussichten hat die Initiative überhaupt? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

    Was genau wollen die Initiatoren erreichen?

    Die Initiatoren wollen ein "Bayerisches Hanfgesetz" auf den Weg bringen (zum Entwurf). Damit soll der Anbau, Verkauf und Konsum von Cannabis zum medizinischen Gebrauch und als Genussmittel unter gewissen Bedingungen legalisiert werden. Anbau und Vetrieb sollen von einer staatlichen "Hanfagentur" reguliert werden. Haschisch und Marihuana mit höherem THC-Gehalt könnten Volljährige demnach etwa in Apotheken oder staatlich lizenzierten Fachgeschäften erwerben. Laut den Initiatoren soll der Konsum allerdings nur im privaten Umfeld oder geschlossenen Gesellschaften - etwa in "Raucherclubs" nach Vorbild der niederländischen Coffeeshops - erlaubt sein. Auch eine Besteuerung ist vorgesehen. Laut den Initiatoren könnte der Freistatt damit bis zu eine Milliarde Euro zusätzliche Steuereinnahmen pro Jahr erzielen.

    Wer steckt hinter der Initiative?

    Hanf, Marihuana und Haschisch

    Im Volksmund werden die Begriffe Hanf, Cannabis, Marihuana oder Haschisch gerne synonym verwendet. Alles hat ja irgendwie mit "Kiffen" zu tun. Allerdings gibt es durchaus Unterschiede.

    Als Hanf wird die Pflanze an sich bezeichnet. Aus ihr lassen sich landwirtschaftliche Produkte wie Fasern und Öl, aber auch Rauschmittel wie Marihuana und Haschisch gewinnen.

    Die lateinische Bezeichnung der Hanfpflanze lautet Cannabis sativa - oder kurz: Cannabis.

    Als Marihuana oder Gras werden die getrockneten, meist zerkleinerten Blütentrauben oder kleinen Blätter der weiblichen Pflanze bezeichnet.

    Als Haschisch bzw. Hasch oder Shit wird das aus weiblichen Cannabispflanzen gewonnene Harz bezeichnet. Es wird in der Regel zu Platten oder Blöcken gepresst.

    In beiden Cannabis-Produkten ist gleichermaßen der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten, allerdings kann der Gehalt oft stark abweichen. THC unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz.

    Treibende Kraft ist der Ex-Gastronom und Vorsitzende des "Cannabis-Verbands Bayern" Vaclav Wenzel Cerveny. Der 54-Jährige betrieb früher ein Café, das er nach eigenen Angaben wegen hoher Umsatzeinbußen nach der Einführung des Rauchverbots habe schließen müssen. 2013 war er Landtags-Kandidat für die Bayernpartei und versuchte erfolglos, ein Volksbegehren für die Aufhebung des Rauchverbots zu starten. Nun versucht der frühere Wirt es mit dem Cannabis-Begehren. Cerveny hat einen Laden mit Hanfprodukten eröffnet, außerdem ist er Organisator der ersten Münchner Hanfmesse.

    Wie stehen die Chancen für ein Volksbegehren?

    Voraussetzung für einen Antrag für ein Volksbegehren sind 25.000 bestätigte Unterschriften. Da erfahrungsgemäß viele Unterschriften bei der Prüfung durch die Behörden aber nicht anerkannt werden, wollen die Initiatoren auf Nummer sicher gehen und bis 21. August über 33.000 Unterschriften sammeln. In einem zweiten Schritt wird dann vom Innenministerium geprüft, ob der Antrag überhaupt zulässig ist. Ob der im Internet veröffentlichte Entwurf einer Betrachtung formell und inhaltlich Stand hält, darf allerdings stark bezweifelt werden. Cerveny rechnet selbst nicht damit, dass das Ministerium das Volksbegehren zulässt und kündigte bei einer Pressekonferenz am Dienstag vorbeugend eine Klage vor dem Verfassungsgericht an.

    Kann der Freistaat Bayern überhaupt ein eigenes Hanfgesetz einführen?

    Dieser Punkt ist äußerst strittig, denn in der Regel gilt der Satz "Bundesrecht bricht Landesrecht". Selbst die Initiatoren sind sich an dieser Stelle nicht ganz sicher und räumen ganz offen ein, dass die Frage wohl vom Bayerischen Verfassungsgericht geklärt werden müsste. Fakt ist: Der Entwurf für ein "Bayerisches Hanfgesetzt" berührt mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und dem Arzneimittelgesetz (AMG) gleich zwei Bundesgesetze. drs, dpa

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