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München: Vom Ex mit HIV angesteckt: Frau bekommt 71.000 Euro

München

Vom Ex mit HIV angesteckt: Frau bekommt 71.000 Euro

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    Eine HIV-Infizierte fordert Schmerzensgeld von ihrem Ex. Das Oberlandesgericht München hat das Urteil verkündet.
    Eine HIV-Infizierte fordert Schmerzensgeld von ihrem Ex. Das Oberlandesgericht München hat das Urteil verkündet. Foto: Frank Rumpenhorst, dpa (Symbolbild)

    Kampf gegen Aids - Von der ersten Infektion zur effektiven Therapie

    1900: Vermutlich um die Jahrhundertwende geht ein HIV-Urtyp (SI-Virus) in Afrika vom Affen auf den Menschen über.

    1959: Ärzte entnehmen einem Mann im Kongo eine Blutprobe. Jahrzehnte später wird festgestellt, dass sich darin HIV-Antikörper befinden.

    1981: Die US-Gesundheitsbehörden melden, dass immer mehr Homosexuelle unter bis dahin seltenen Infektionen und Hauttumoren leiden. 

    1982: Krankheitsfälle treten auch bei Drogenabhängigen und Blutern auf. Die Krankheit bekommt den Namen Aids (Acquired Immune Deficiency Syndrome, Erworbenes Immunschwäche-Syndrom). In Deutschland wird die erste Aids-Diagnose gestellt.

    1983: Luc Montagnier und seinen Kollegen vom Pasteur-Institut in Paris gelingt es, das Aids-Virus zu isolieren. Der New Yorker Arzt Joseph Sonnabend benutzt erstmals den Begriff "Safer Sex". Auch in Deutschland wird verstärkt über das Thema Aids berichtet.

    1984: Robert Gallo entwickelt ein Zellkultursystem und schafft damit die Voraussetzung für die Entwicklung erster Aids-Tests.

    1985: Die erste internationale Aids-Konferenz tagt. 27 Millionen deutsche Haushalte bekommen Informationsbroschüren zugeschickt.

    1986: Experten bezeichnen den Erreger einheitlich als HIV (Human Immunodeficiency Virus, Humanes Immunschwächevirus).

    1987: Das erste Aids-Medikament AZT wird in den USA und wenig später auch in Deutschland zugelassen. Es kann die Virus-Vermehrung etwas bremsen.

    1991: Die rote Schleife (Red Ribbon) wird zum internationalen Aids-Symbol. Queen-Sänger Freddie Mercury stirbt an HIV.

    1996: Für Aufsehen sorgt die Entdeckung, dass einige Menschen eine genetisch bedingte, wenn auch nicht vollständige HIV-Resistenz haben.

    1999: Schweizer Ärzte haben außergewöhnlichen Erfolg mit einer Hochdosis-Kombinationstherapie aus mehreren Medikamenten (HAART), in der Folge wird diese Strategie zur Standardbehandlung.

    2002: Der Globale Fonds gegen Aids, Tuberkulose und Malaria wird zur Finanzierung nationaler Maßnahmen gegen diese Krankheiten gegründet.

    2003: Mit dem Fusionshemmer Enfuvirtid (Handelsname Fuzeon) kommt in den USA und der EU eine vierte Klasse von Aids-Medikamenten auf den Markt, nach den sogenannten Nukleosiden, Protease-Hemmern und Transkriptase-Hemmern.

    2008: Luc Montagnier wird gemeinsam mit Françoise Barré-Sinoussi für die Entdeckung von HIV der Medizin-Nobelpreis verliehen.

    2010: Barack Obama hebt das in den USA seit 1987 geltende Einreiseverbot für HIV-Positive auf.

    2014: Bei dem zunächst als "funktionell geheilt" geltenden "Mississippi-Baby" entdecken Ärzte erneut das HI-Virus. Das Mädchen war kurz nach der Geburt mit drei Medikamenten behandelt worden, nach einem halben Jahr entzog es die Mutter einer weiteren Therapie. Monate später war das Kind dennoch virenfrei gewesen. Dies bezeichneten Mediziner als Sensation - bis der Erreger doch wieder auftauchte.

    2016: Die Vereinten Nationen sprechen von einem Wendepunkt der Aids-Epidemie in Afrika. Zum ersten Mal würden auf dem Kontinent mehr Betroffene behandelt als sich neu infizieren.

    Im Rechtsstreit zwischen einer Frau und dem Mann, der sie mit dem Aids-Erreger HIV angesteckt haben soll, hat das Oberlandesgericht München das Urteil verkündet. Der Mann muss 71.000 Euro Schmerzensgeld plus Zinsen an die heute 60-Jährige zahlen. Außerdem muss er die Anwaltskosten übernehmen und für eventuelle materielle und immaterielle Schäden, die der Frau künftig entstehen, zu zwei Dritteln aufkommen. Die Klägerin hatte in dem Zivilprozess eigentlich 160.000 Euro

    Der Mann machte nie einen Aidstest

    Die heute 60-Jährige hatte den Mann 2012 kennengelernt und nach eigenen Angaben vor dem ersten Sex einen Aidstest verlangt, weil seine frühere Lebensgefährtin an einer Immunschwäche gestorben war. Er habe allerdings entgegen der Absprache nur einen allgemeinen Gesundheitscheck und keinen Aidstest gemacht und gesagt, bei ihm sei alles in Ordnung. Daraufhin schlief die Klägerin im Juli 2012 zum ersten Mal mit dem Mann. Einige Monate später stand fest, dass auch sie HIV positiv ist.

    Schmerzensgeld: Die Klägerin will mehr

    Das Landgericht München hatte in vorheriger Instanz ein Schmerzensgeld von 110.000 Euro bewilligt, wogegen der Beklagte Rechtsmittel einlegte. Die Klägerin wiederum legte Anschlussberufung ein und erhebt nun wieder ihre Ursprungsforderung von 160.000 Euro. dpa

    Das Humane Immunschwächevirus (HIV) und Aids

    Das Humane Immunschwächevirus (HIV) ist die Ursache für die unheilbare Krankheit Aids. Es wird vor allem durch ungeschützten Geschlechtsverkehr und infizierte Injektionsnadeln übertragen.

    Das Virus baut seine Erbsubstanz fest in die DNA des Menschen ein und lässt sich derzeit nicht daraus vertreiben.

    Das Virus ist sehr wandlungsfähig. Herkömmliche Impfstrategien funktionieren deshalb nicht. Viele Tests für einen Impfstoff schlugen bereits fehl.

    Der Erreger kapert unter anderem bestimmte Immunzellen. Diese Gruppe der T-Helfer-Zellen geht an der Attacke früher oder später zugrunde.

    Damit können die Zellen ihrer Aufgabe nicht mehr nachkommen, Eindringlinge zu erkennen und das Abwehrsystem zu mobilisieren.

    In der Folge können sich viele Krankheiten weitgehend ungehemmt ausbreiten - harmlose Infektionen werden zur tödlichen Bedrohung.

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