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Landtag: Verwandtenaffäre in Bayern: Rüge vom Rechnungshof

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Verwandtenaffäre in Bayern: Rüge vom Rechnungshof

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    Blick in den Plenarsaal des bayerischen Landtags: Der Bayerische Oberste Rechnungshof übt scharfe Kritik am Landtag. Die Abgeordneten und ihre Ausgaben seien kaum kontrolliert worden. Und das hatte Folgen.
    Blick in den Plenarsaal des bayerischen Landtags: Der Bayerische Oberste Rechnungshof übt scharfe Kritik am Landtag. Die Abgeordneten und ihre Ausgaben seien kaum kontrolliert worden. Und das hatte Folgen. Foto: Nicolas Armer, dpa

    In einem Sonderbericht zur Verwandtenaffäre, den der Rechnungshof (ORH) jetzt dem Bayerischen Landtag überreichte, werfen die Prüfer mehrere kritische Fragen auf. So bemängelten die Prüfer etwa, dass es kaum transparent sei, welche Sachleistungen die Mitglieder des Bayerischen Landtags erhielten.

    Bayerischer Landtag erstattete jährlich über 700 Mitarbeiter-Pauschalen

    Chronologie: Wie das Verwandtengesetz zustande kam

    15. März 1999: Eine vom Landtag eingesetzte Diätenkommission erklärt in einem Gutachten: „Arbeitsverträge mit Mitarbeitern, die mit den Abgeordneten verheiratet oder verschwägert sind, sind unzulässig.

    7. Juli 1999: Eine interfraktionelle Arbeitsgruppe nimmt das Gutachten zur Kenntnis.

    23. November 1999: Der Haushaltsausschuss beschließt einstimmig, dass die Abgeordneten für die Beschäftigung von Mitarbeitern künftig 8110 Mark im Monat beantragen können – 2575 Mark mehr als bisher. Gleichzeitig wird festgestellt, dass es weiterhin möglich sein soll, Verwandte auf Staatskosten als Mitarbeiter anzustellen. Die Mitglieder der Diätenkommission erfahren von den Beschlüssen aus der Zeitung. Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, der CSU-Politiker Manfred Ach (Würzburg), gehört selbst zu den 45 Abgeordneten, die ihre Ehefrau beschäftigten. Auf Anfrage gibt er sich nachdenklich: „Ich habe mir schon überlegt, ob ich das mit meiner Ehefrau ändere.“

    25. November 1999: Der Bund der Steuerzahler übt massive Kritik an Bayerns Abgeordneten. „Sie schaden dem Ansehen der Politik“, sagt Verbandspräsident Rolf von Hohenhau und kritisiert auch die Höhe der Mitarbeiterentgelte als „absolut überzogen“.

    30. November 1999: Im Präsidium des Landtags spricht sich Landtagspräsident Johann Böhm (CSU) für die Beibehaltung der Beschäftigung von Familienangehörigen aus.

    3. Dezember 1999: Die Diätenkommission klagt, sie sei vom Parlament bewusst umgangen worden, und droht schriftlich mit Rücktritt, falls sich ein derartiges Verfahren wiederhole. Das Landtagsamt spricht von einem „Kommunikationsversehen“. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Herbert Müller (Memmingen), verteidigt die Erhöhung der Mitarbeiterentschädigung: „Es geht dabei ja nicht um Einkommen der Abgeordneten.“ Die Fraktionsgeschäftsführerin der Grünen, Elisabeth Köhler (Schwabmünchen), sagt, die Fraktionen seien bereit, sich über die problematische Familienmitarbeit im Frühjahr mit der Diätenkommission zu unterhalten.

    6. Dezember 1999: Kommissionspräsident Johann Schmidt bekräftigt in einem Interview seinen Standpunkt: „Die Diätenkommission hat es gestört, dass kein Verbot existiert, Ehegatten oder auch andere Verwandte zu beschäftigen. Es kann nicht sein, dass das Geld zur Aufbesserung des Familieneinkommens dient. Das ist nicht gerechtfertigt.“ Der Unterschied zu anderen Berufen liegt seiner Ansicht nach auf der Hand: Rechtsanwälte oder Schneidermeister, die ihre Frauen anstellen, müssten das Geld dafür erst einmal selbst verdienen.

    9. Dezember 1999: Die Parteien im Landtag sind gespalten, auch innerhalb der Fraktion. Die unterfränkischen Abgeordneten Manfred Ach (CSU) und Volker Hartenstein (Grüne) verteidigen die Beschäftigung ihrer Ehefrauen. Es sei völlig legal, spare dem Staat Geld und nutze, weil die Ehefrauen auch abends oder am Wochenende zur Verfügung stehen, letztlich auch den Bürgern. Emma Kellner (Grünen) dagegen sagt: „Es wäre fatal, wenn in der berechtigten Forderung nach einer qualifizierten Zuarbeit für Parlamentarier ein Beigeschmack von Vetternwirtschaft und Abzockerei mitschwingt.“ Im Präsidium regen die Grünen an, die Bundestagsregelung (Abrechnungsverfahren durch das Amt, keine Beschäftigung von Familienangehörigen) zu übernehmen. Die SPD spricht sich für eine Beibehaltung der Verwandtenbeschäftigung, aber gegen die Neubegründung solcher Arbeitsverhältnisse aus.

    10. Dezember 1999: Die Grünen streiten heftig über ihren Kurs. CSU-Fraktionschef Alois Glück verteidigt die Beschäftigung von Verwandten. Er könne nicht erkennen, was daran verdächtig sein soll. Otmar Bernhard (CSU) sagt: „Es gibt keinen einzigen Hinweis auf Missbrauch.“

    19. Dezember 1999: Der Abgeordnete Hartenstein verlässt nach dem Streit um die Beschäftigung seiner Frau die Grünen.

    25. Januar 2000: CSU und SPD sprechen sich im Präsidium für die Beibehaltung der Verwandtenbeschäftigung aus. Die Grünen sind dagegen. Sie haben einen Gesetzentwurf eingebracht mit dem Ziel, die Beschäftigung von Familienangehörigen zu verbieten.

    13. März 2000: Die interfraktionelle Arbeitsgruppe trifft sich mit der Diätenkommission.

    21. März 2000: Landtagspräsident Böhm sichert der Diätenkommission zu, die Verwendung der Mitarbeiterentschädigung genauer zu kontrollieren.

    17. Mai 2000: In der interfraktionellen Arbeitsgruppe wird erstmals über den Vorschlag gesprochen, eine Übergangsregelung für bestehende Arbeitsverträge zu beschließen.

    5. Juli 2000: Die interfraktionelle Arbeitsgruppe empfiehlt ein Verbot der Beschäftigung von Verwandten und Verschwägerten ersten Grades nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes. Bestehende Arbeitsverhältnisse sollen allerdings gültig bleiben.

    28. September 2000: Nachdem die Grünen in den Kompromiss eingewilligt haben, wird ein gemeinsamer Gesetzentwurf aller drei Fraktionen in den Landtag eingebracht.

    9. November 2000: In der Schlussberatung im Verfassungsausschuss wird noch ein früheres Inkrafttreten des Gesetzes befürwortet. Damit werde verhindert, sagt der SPD-Abgeordnete Harald Güller (Kreis Augsburg), dass noch kurzfristig Arbeitsverhältnisse eingegangen werden.

    29. November 2000: Der Landtag verabschiedet das Gesetz mit den Stimmen von CSU, SPD und Grünen. Die einzige Gegenstimme kommt vom fraktionslosen Abgeordneten Hartenstein.

    1. Dezember 2000: Das Gesetz tritt in Kraft. Die Zahl der Abgeordneten, die nahe Angehörige beschäftigen, hat sich in der Zwischenzeit angeblich um 34 auf 79 erhöht. Öffentlich bekannt wurde das erst im Jahr 2013.

    So sei zum Beispiel nicht nachvollziehbar, warum "in mehreren Fällen Abgeordnete zwei Büroräume zur Verfügung gestanden haben", wie der Bayerische Rundfunk aus dem Dokument berichtet.

    Rechnungshof rügt Landtag wegen Verwandtenaffäre

    Problematisch sei demnach auch, dass die Landtags-Verwaltung zeitweise über 700 Mitarbeiter-Pauschalen pro Jahr erstattete, in vielen Fällen aber keine entsprechenden Arbeitsverträge sehen wollte. In vielen Fällen seien Zahlungen "als problematisch" anzusehen, zitiert die Süddeutsche aus dem Bericht.

    Chronologie der "Verwandtenaffäre"

    15. April: Das Buch "Die Selbstbediener - Wie bayerische Politiker sich den Staat zur Beute machen" von Hans Herbert von Arnim erscheint und tritt die Diskussion um die "Familienaffäre" los. Zwei Tage später diskutiert der bayerische Landtag über Arnims Kritik.

    19. April: Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) veröffentlichte eine Liste von 17 Abgeordneten, die bis vor Kurzem rechtmäßig Verwandte ersten Grades beschäftigten.

    19. April: Ministerpräsident Horst Seehofer fordert die betroffenen Parteimitglieder auf, die Beschäftigungsverhältnisse mit ihren Familienangehörigen sofort zu beenden. CSU-Fraktionsvorsitzender Georg Schmid und Kultusminister Ludwig Spaenle kündigen daraufhin ihren Ehefrauen.

    23. April: Die Summe des Honorars von Georg Schmids Frau wird bekannt: Sie erhielt für ihre Leistungen monatlich zwischen 3.500 und 5.500 Euro brutto.

    25. April: Georg Schmid tritt aufgrund des schwindenden Rückhalts in der CSU und des medialem Drucks als Fraktionsvorsitzender zurück. Ein Neuburger Bürger zeigt Georg Schmids Ehefrau Gertrud wegen Scheinselbstständigkeit an.

    29. April: Georg Winter tritt als Haushaltsausschussvorsitzender im bayerischen Landtag zurück. Er hatte seine beiden Söhne im Alter von 13 und 14 Jahren sowie seine Frau beschäftigt. Die Staatsanwaltschaft Augsburg prüft Ermittlungen gegen Georg Schmid und seine Ehefrau wegen Scheinselbstständigkeit.

    30. April: Münchens Oberbürgermeister und SPD-Spitzenkandidat Christian Ude fordert Schmid und Winter auf, auch ihre Landtagsmandate niederzulegen. Mittlerweile sind 17 Abgeordnete der CSU, zwei der SPD, ein Grüner sowie Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger in die Familienaffäre verwickelt.

    2. Mai: Georg Schmid gibt seinen Rückzug aus der Berufspolitik bekannt. Justizministerin Beate Merk, Landwirtschaftsminister Helmut Brunner und Kulturstaatssekretär Bern Sibler räumen ein, enge Verwandte beschäftigt zu haben.

    3. Mai: Landtagspräsidentin Barbara Stamm veröffentlicht eine Liste mit 79 Abgeordneten, die nach 2000 Familienangehörige beschäftigt haben oder hatten. Kultusminister Spaenle kündigt an, das volle Gehalt seiner Frau zurückzuerstatten. Ministerpräsident Seehofer fordert betroffene Abgeordnete auf, diesem Beispiel zu folgen.

    4. Mai: Fünf Kabinettsmitglieder kommen der Forderung Seehofers nach und wollen dem Staat die Gelder zurücküberweisen.

    6. Mai: Ministerpräsident Seehofer stellt seinen Drei-Punkte-Plan zur Überwindung der Familienkrise vor. Das Landtagsamt vertritt die Meinung, dass die Anstellung von Georg Winters Söhnen illegal war. Der will daraufhin das komplette Gehalt seiner Söhne an die Staatskasse zurückzahlen.

    7. Mai: Die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International fordert alle betroffenen Abgeordneten auf, die Gelder zurückzuerstatten. Die Staatsanwaltschaft Ausburg will gegen den zurückgetretenen CSU-Fraktionschef Georg Schmid nach Angaben des Landtags ein Ermittlungsverfahren einleiten. Die Staatsanwaltschaft Augsburg kommentiert den Bericht vorerst jedoch nicht.

    8. Mai: Der Bayerische Oberste Rechnungshof schaltet sich in die Affäre ein. Er will rückwirkend die Vergabe von Abgeordneten-Jobs an Familienangehörige sowie die Neuregelung des Abgeordnetengesetzes prüfen.

    23. Februar 2014: Auf dem Höhepunkt der Verwandtenaffäre im Landtag beschließt die CSU einstimmig einen Verhaltenskodex. Der CSU-Ehrenvorsitzende Theo Waigel hatte zusammen mit anderen CSU-Spitzenpolitikern den Kodex für ihre politischen Mandatsträger entwickelt, um Filz- und Amigo-Vorwürfen künftig jede Grundlage zu entziehen.

    25. Februar: Der schwäbische SPD-Abgeordnete Harald Güller wird im Rahmen der Verwandtenaffäre wegen Betrugs verurteilt. Er hatte den Sohn seiner Frau aus erster Ehe im Jahr 2009 für zwei Monate beschäftigt und 7500 Euro für Gehalt und Sozialversicherungsbeiträge aus der Landtagskasse gezahlt. Die Richterin argumentierte, dass Güller, der selbst Jurist ist, vorsätzlich gehandelt habe. Güllers Anwalt kündigte Berufung an.

    11. Juni: Nach einer Verfassungsklage der SPD werden im Landtag die Summen veröffentlicht, die Kabinettsmitglieder ihren Verwandten bezahlt haben. Bei den fünf Ministern und Staatssekretären der CSU – Helmut Brunner, Ludwig Spaenle, Gerhard Eck, Franz Pschierer und Bernd Sibler – liegt die Gesamtsumme der gezahlten Vergütungen seit 1997 bei über 1,3 Millionen Euro.

    25. Juli: Die Staatsanwaltschaft Augsburg erhebt Anklage gegen Georg Schmid. Der frühere CSU-Fraktionschef soll 350.000 Euro Sozialabgaben nicht bezahlt haben. Im Einzelnen lauten die Vorwürfe auf vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 262 Fällen sowie Steuerhinterziehung in 59 Fällen. Seiner Frau werden Beihilfe und Steuerhinterziehung vorgeworfen.

    Der "SZ" zufolge deutet der  Sonderbericht auch auf einen möglichen Missbrauch der den  Abgeordneten gewährten Pauschale zur Anschaffung von technischen  Geräten durch einen Abgeordneten hin.

    Verwandtenaffäre: 800 Computer für 187 Abgeordnete

    Von den 187 Abgeordneten sollen über 800 Computer und mehr als 60 Digitalkameras gekauft worden seien. "Bei der Anschaffung von Digitalkameras war der Kauf von mehreren Kameras innerhalb einer  Wahlperiode durch einen Abgeordneten bzw. von besonders  hochpreisigen Geräten kritisch zu bewerten", heißt es der Zeitung zufolge in dem Bericht.

    Das verdienen Abgeordnete im bayerischen Landtag

    Mitglieder des Landtags sind keine Angestellten des Staates und bekommen kein Gehalt, sie üben ein Mandat aus und erhalten dafür eine Entschädigung, Sachleistungen und Kostenerstattungen.

    Entschädigungen: Als steuerpflichtiges Einkommen erhält ein Abgeordneter eine Entschädigung in Höhe von 7060 Euro. Sie wird zwölfmal im Jahr bezahlt. Als Präsidentin des Landtags erhält Barbara Stamm das Zweifache, ihre Stellvertreter das Eineinhalbfache. Die Höhe der Entschädigung wird jährlich in einem automatisierten Verfahren der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst.

    Kostenpauschale: Zusätzlich zur Entschädigung steht den Abgeordneten eine monatliche Kostenpauschale in Höhe von 3214 Euro zu. Diese Pauschale ist zweckgebunden für allgemeine Unkosten, insbesondere die Betreuung des Stimmkreises, Bürokosten, Porto und Telefon sowie sonstige Auslagen, die sich aus der Abgeordnetentätigkeit ergeben. Dazu gehören auch Mehraufwendungen für Übernachtung und Verpflegung am Sitz des Landtags sowie mandatsbedingte Fahrt- und Reisekosten. Die Pauschale ist steuerfrei, bewirkt aber, dass die Abgeordneten gegenüber dem Finanzamt keine Kosten geltend machen können.

    Sachleistungen: In jeder Wahlperiode können Abgeordnete auf Antrag bis zu 12 500 Euro für Kommunikationseinrichtungen erhalten, müssen diese Kosten aber nachweisen und 15 Prozent Eigenbeitrag leisten. Außerdem können sie die Infrastruktur im Landtag nutzen und sie haben freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr in München und im Netz der Bundesbahn innerhalb Bayerns. Erstattung für Mitarbeiter: Für wissenschaftliche Mitarbeiter und Bürokräfte können Abgeordnete gegen Nachweis bis zu 7524 Euro pro Monat erstattet bekommen.

    Aufwandsentschädigungen: Zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigungen gibt es für die Präsidentin (1079 Euro), ihre Stellvertreter (541 Euro), Ausschussvorsitzende (510 Euro) und deren Stellvertreter (383 Euro). (jub)

    Bei der Verwandtenaffäre kommt der Oberste Rechnungshof zum Schluss, dass die Abgeordneten bereits seit der Gesetzesänderung vom 1. Juli 2004 keine Verwandten ersten Grades mehr hätten beschäftigen dürfen.

    Altfallregelung: Beschäftigung von nahen Verwandten seit 2004 unrechtmäßig?

    Der Rechnungshof bringt den Medienberichten zufolge nun die Frage  ins Gespräch, ob nicht die seit dem Jahr 2004 mit Hilfe der  Altfallregelung gezahlten Staatsgelder von den Abgeordneten  zurückverlangt werden müssen.

    Die Verwandtenaffäre hatte die bayerische Politik erschüttert. Im  Frühjahr war bekannt geworden, dass das seit dem Jahr 2000  bestehende Verbot der Beschäftigung enger Verwandter wie etwa  Ehepartner mit Hilfe einer Altfallregelung von einer Vielzahl von  Abgeordneten umgangen wurde.

    Geord Schmid kostete die Verwandtenaffäre den Posten

    Das ist Georg Schmid

    Georg Schmid ist ein CSU-Politiker aus Donauwörth. Er war zuletzt Fraktionsvorsitzender der CSU im Bayerischen Landtag.

    Georg Schmid ist katholisch, verheiratet und hat zwei Kinder.

    Geboren wurde er am 20. April 1953 in Donauwörth.

    Das Abitur machte er 1972 in Donauwörth. Danach studierte er Rechtswissenschaften.

    1979 ging er als Jurist zum Landratsamt Dillingen.

    1982 wurde er Vorsitzender der Jungen Union in Donauwörth.

    1987 wurde Schmid Vorsitzender der CSU Donauwörth und 1989 Vorsitzender des CSU-Kreisverbandes Donau-Ries.

    1990 wurde der Unions-Politiker er in den Bayerischen Landtag gewählt.

    1999 wurde Schmid zum Staatssekretär im Bayerischen Sozialministerium berufen.

    Im Jahr 2003 wechselte er als Staatssekretär ins Bayerische Innenministerium.

    2007 wurde er CSU-Fraktionsvorsitzender im Bayerischen Landtag.

    Am 25. April 2013 trat Schmid vom Amt des Fraktionsvorsitzenden zurück, nachdem er wegen der Beschäftigung seiner Ehefrau auf Kosten der Steuerzahler unter Druck geraten war.

    Im März 2015 stand Schmid wegen der Verwandtenaffäre vor dem Augsburger Amtsgericht.

    Am 18. März 2015 verurteilte ihn das Gericht zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Sozialbetrugs und Steuerhinterziehung. Er hatte seine Ehefrau fast 22 Jahre lang als Scheinselbstständige in seinem Donauwörther Abgeordnetenbüro beschäftigt.

    Zuletzt nutzten vor allem  CSU-Parlamentarier die Möglichkeit. CSU-Landtagsfraktionschef Georg  Schmid musste im Zuge der Affäre seinen Posten räumen, weil er  seine Frau für bis zu 5000 Euro im Monat als Sekretärin beschäftigt  hatte. afp/AZ

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