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Fall Peggy Knobloch: Vermisste Peggy erhält GEZ-Schreiben: "Wir bedauern das"

Fall Peggy Knobloch

Vermisste Peggy erhält GEZ-Schreiben: "Wir bedauern das"

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    Ein Gedenkstein mit dem Porträt des Mädchens Peggy. Das Kind wird seit dem 7. Mai 2001 vermisst.
    Ein Gedenkstein mit dem Porträt des Mädchens Peggy. Das Kind wird seit dem 7. Mai 2001 vermisst. Foto: David Ebener, dpa

    Seit 13 Jahren ist Peggy verschwunden: Am 7. Mai 2001 verschwand das damals neun Jahre alte Mädchen aus Lichtenberg (Oberfranken) spurlos. Ob sie noch lebt, ist ungewiss. Jüngst wurde Ulvi K., der bei einer früheren Verhandlung als Peggys Mörder verurteilt worden war, in einem Berufungsprozess freigesprochen.

    "Wie geschmacklos ist das denn? GEZ fordert TV-Gebühren von vermisster Peggy", titelte die Bild-Zeitung. Peggys Mutter habe ein Schreiben des "Beitragsservice" (früher: GEZ) erhalten, adressiert an ihre Tochter: "53,94 Euro soll sie vierteljährlich zahlen, rückwirkend bis Januar 2013", so Bild.

    "Beitragsservice": Peggy erhielt lediglich eine Aufforderung, sich zu erklären

    Der Fall Peggy

    07. Mai 2001: Die neunjährige Peggy aus dem oberfränkischen Lichtenberg wird letztmalig auf dem Heimweg von der Schule gesehen. Ihre alleinerziehende Mutter gibt noch am Abend eine Vermisstenanzeige auf. Wochenlange Suchaktionen - unter anderem mit Tornados der Bundeswehr - bleiben ohne Erfolg.

    August 2001: Der geistig behinderte Gastwirtssohn Ulvi K. wird festgenommen. Er gesteht, sich an Peggy und drei weiteren Kindern sexuell vergangen zu haben.

    22. Oktober 2002: Die Ermittler präsentieren den 24-jährigen Gastwirtsohn als mutmaßlichen Mörder der spurlos verschwundenen Schülerin.

    28. Februar 2003: Die Staatsanwaltschaft Hof erhebt Anklage wegen Mordes.

    07. Oktober 2003: Vor dem Landgericht Hof beginnt der Prozess. Nach fünf Verhandlungstagen platzt er wegen einer fehlerhafter Besetzung der Strafkammer.

    11. November 2003: Das Verfahren beginnt erneut.

    30. April 2004: Nach 26 Verhandlungstagen wird Ulvi K. wegen Mordes an Peggy zu lebenslanger Haft verurteilt.

    17. September 2010: Ein wichtiger Belastungszeuge hat seine Aussage widerrufen und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden.

    19. Juli 2012: Die Staatsanwaltschaft Bayreuth kündigt eigene Prüfungen an.

    04. April 2013: Der Anwalt Michael Euler beantragt beim Landgericht Bayreuth die Wiederaufnahme des Falls.

    22. April 2013: Die Polizei sucht wieder nach Peggys Leiche. Hinweise führen die Ermittler zu einem Anwesen mitten in Lichtenberg. Knochen in einer Sickergrube stammen aber nicht von Peggy-

    21. November 2013: Ein Mann aus Halle in Sachsen-Anhalt ist ins Visier der Ermittler gerückt. Er war ein enger Freund von Peggys Familie und gilt für die Staatsanwaltschaft mittlerweile als Tatverdächtiger. Sein Elternhaus wird durchsucht.

    09. Dezember 2013: Das Landgericht Bayreuth ordnet die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Ulvi K. an.

    08. Januar 2014: Auf dem Friedhof Lichtenberg öffnen die Ermittler ein Grab - sie vermuten, dass im Zuge einer Beerdigung im Mai 2001 Peggys Leiche dort abgelegt worden sein könnte. Doch es gibt laut Staatsanwaltschaft keine Hinweise auf die sterblichen Überreste eines Kindes in dem Grab.

    02. April 2014: Der im Fall Peggy zuständige Staatsanwalt wird auf eigenen Wunsch ausgewechselt. Er hatte einem neuen Verdächtigen bei einer Vernehmung den Anwalt verweigert.

    10. April 2014: Prozessauftakt im Wiederaufnahmeverfahren gegen Ulvi K. vor dem Landgericht Bayreuth.

    07. Mai 2014: Das Landgericht Bayreuth beendet die Beweisaufnahme aus Mangel an Beweisen nach nur sechs Verhandlungstagen vorzeitig.

    14. Mai 2014: Ulvi K. wird freigesprochen.

    Peggy habe keinen Zahlungsbescheid in dem Sinne bekommen, sagt hingegen Vanessa Zaher, Leiterin Beitragskommunikation beim "Beitragsservice": "Der Beitragsservice hat Peggy Knobloch angeschrieben und um Äußerung gebeten." Das heißt, Peggy sollte unter anderem angeben, wo sie wohnt und ob schon jemand in ihrem Haushalt den Rundfunkbeitrag zahlt.

    Ein solches Schreiben erhielten alle Volljährigen, die irgendwo gemeldet seien, erläutert Zaher: "Der Beitragsservice hat Peggy Knobloch in einem automatisierten Verfahren angeschrieben."

    Mutter: Peggy erhält oftmals Post

    Gegenüber der Bild-Zeitung hatte Peggys Mutter gesagt, ihre Tochter nicht für tot erklärt, sondern bei jedem Umzug umgemeldet zu haben. Sie bekomme daher regelmäßig Post für ihre Tochter: "Zur Europawahl kam eine Wahlbenachrichtigung für Peggy, die AOK schickte einen Antrag für eine elektronische Gesundheitskarte."

    Dass Peggy nun auch vom "Beitragsservice" Post bekam, bedauert die Behörde. "In Anbetracht der Situation ist dies sehr bedauerlich und hätte nicht erfolgen dürfen", sagt Vanessa Zaher. "Wir können verstehen, dass dies in der ohnehin sehr sensiblen Situation der Familie zu Unmut und Verärgerung geführt hat."

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