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NSU-Prozess: Verfassungsschützer soll falsch ausgesagt haben

NSU-Prozess

Verfassungsschützer soll falsch ausgesagt haben

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    Im Prozess um die Angeklagte Beate Zschäpe soll es eine Falschaussage gegeben haben. Das werfen die Nebenkläger einem Verfassungsschützer vor.
    Im Prozess um die Angeklagte Beate Zschäpe soll es eine Falschaussage gegeben haben. Das werfen die Nebenkläger einem Verfassungsschützer vor. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Nebenkläger im Münchner NSU-Prozess haben einem Beamten des Thüringer Verfassungsschutzes eine Falschaussage im Zeugenstand vorgeworfen. Der Beamte war V-Mann-Führer von Tino Brandt, der den "Thüringer Heimatschutz" (THS) gegründet hatte. Zu dieser Gruppe gehörten auch die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und ihre beiden mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Die Bundesanwaltschaft wirft dem NSU zehn überwiegend rassistisch motivierte Morde und zwei Sprengstoffanschläge vor.

    NSU-Prozess: Ein Beamter soll falsch ausgesagt haben

    Bei der angeblichen Falschaussage geht es um einen Anruf eines thüringischen Polizeiführers im November 2011, unmittelbar nach dem Tod von Mundlos und Böhnhardt. Der Polizist habe ihm mitgeteilt, die beiden seien in Eisenach gefunden worden, sagte der V-Mann-Führer vergangene Woche vor Gericht. Dieser Anruf habe ihn am 6. November erreicht, zwei Tage nach dem Auffliegen des NSU.

    Die Nebenkläger betonten am Mittwoch dagegen: Vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages im vergangenen Jahr habe der Mann detailliert berichtet, dass er den Anruf bereits am 4. November erhalten habe. An diesem Tag stand offiziell aber noch nicht fest, wer die beiden Toten in Eisenach waren. Eine der beiden Aussagen sei falsch, sagte Rechtsanwalt Stephan Kuhn. Er forderte die Staatsanwaltschaft auf, gegen den Beamten zu ermitteln.

    Ehemaliger V-Mann was als Zeuge geladen

    Als Zeuge war am Mittwoch auch ein früherer V-Mann des bayerischen Verfassungsschutzes geladen. Er behauptete, die Behörde habe ihn in die fränkische Neonazi-Szene geschickt. Dort sei er "Gauleiter" in der Organisation des Hamburger Neonazis Christian Worch geworden. "Das war auf Weisung des Landesamtes", sagte er im Zeugenstand. Später habe er dann annähernd wöchentlich an "Führungstreffen" des "Thüringer Heimatschutzes" bei Saalfeld teilgenommen. Tino Brandt hatte den Zeugen als "Führungskameraden" aus dem Westen bezeichnet. 

    Über seine Reisen nach Thüringen sei der bayerische Verfassungsschutz stets informiert gewesen, sagte der Zeuge. Seine Aufgabe habe er darin gesehen, zu verhindern, dass die rechtsradikale Szene in Gewalt abgleite. Er habe die Thüringer Neonazis immer wieder ermahnt, sich "an die Gesetze zu halten", hatte er bereits in seiner ersten Vernehmung vor einer Woche gesagt. 

    Ein Nebenkläger konfrontierte ihn mit einem von ihm verfassten Text, in dem er aus Anleitungen zum Bombenbau zitierte. Der Zeuge antwortete: "Zitiert heißt ja nicht, dass ich es inhaltlich kenne."

    Ursprünglich hatte das Oberlandesgericht München für Mittwoch einen anderen Zeugen geladen, einen der mutmaßlichen Beschaffer der Mordwaffe vom Typ "Ceska", der in der Schweiz lebt. Er war der Ladung des Gerichts aber nicht gefolgt. dpa

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