Ein Autofahrer hat vergeblich gegen den Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen durch Lesegeräte auf Bayerns Straßen geklagt. Das Verwaltungsgericht München wies die Klage am Mittwoch ab (Az.: M 7 K 08.3052).
Der 30 Jahre alte Informatiker hatte die Unverhältnismäßigkeit der Kennzeichenerfassung angeführt. Auch diene die Maßnahme hauptsächlich der Strafverfolgung, für die die Bundesländer keine Gesetzgebungskompetenz hätten. Es handle sich um eine "gefahrenabwehrende" Maßnahme, die Ländersache sei, widersprach Oberregierungsrat Klaus Kempfler dem Kläger.
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 hatte Bayern die Erfassung von Autokennzeichen zunächst in einem Pilotversuch getestet - und für wirksam erachtet. Seit Januar 2006 gilt bayernweit die "Befugnis zur Kennzeichenscannung", die ihre rechtliche Grundlage im Polizeiaufgabengesetz hat. An zwölf festen und drei mobilen Standorten sind nach Angaben des bayerischen Innenministeriums 22 Anlagen zum Abgleich von Kfz-Kennzeichen in Betrieb.
Der Kläger hält den Einsatz der Scanner für "zu exzessiv". Im Dauereinsatz würden pro Monat Millionen von Kennzeichen erfasst und die Fahrer unter "Generalverdacht" gestellt. Autofahrer wüssten nicht, ob sie betroffen seien und könnten sich deshalb gegen den Abgleich ihrer Kfz-Kennzeichen nicht wehren.
Die Kennzeichen-Erfassung habe keinen Personenbezug, widersprach Kempfler: "Ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte liegt nicht vor." Das Verwaltungsgericht gab dem Innenministerium Recht. Allerdings habe auch die Gegenseite "gute Argumente", eine Rechtsprechung zu dem Problem gebe es noch nicht, sagte der Vorsitzende Gerhard Wiens. Die Berufung gegen das Urteil wurde ausdrücklich zugelassen. (dpa, AZ)